Bauen - Antrag auf Ausstellung eines Zeugnisses zur Grundstücksteilung
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, können Sie als Beteiligter die Ausstellung eines Zeugnisses auf Grundstücksteilung beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn ein Grundstück geteilt werden soll, das bebaut oder dessen Bebauung genehmigt ist, kann die untere Bauaufsichtsbehörde auf Antrag Beteiligter ein Zeugnis zur Grundstücksteilung ausstellen.
Mit dem Zeugnis wird bestätigt, dass die Teilung keine Verhältnisse schafft, die der Thüringer Bauordnung oder Vorschriften, die aufgrund der Thüringer Bauordnung erlassen wurden, widersprechen.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde Ihrer Stadt oder Ihres Landkreises
- Stellen Sie den Antrag vor Ort oder nutzen Sie einen Onlinedienst.
- Erkundigen Sie sich, welche weiteren Unterlagen einzureichen oder im Online Portal hochgeladen werden müssen.
- Die Unterlegen müssen in der Regel in mehrfacher Ausfertigung eingereicht werden.
- Je nach Einzelfall muss vorab oder im Zuge dessen ein öffentlich bestellter Vermessungsingenieur mit der Zerlegungsvermessung des Grundstücks beauftragt werden.
- Die Kosten entstehen nach Aufwand und richten sich nach der Thüringer Baugebührenverordnung.
- Es entstehen auch Notarkosten und Kosten für den Grundbucheintrag.
- Nach Prüfung Ihres Antrages und Vorliegen aller Voraussetzungen wird Ihnen und den Beteiligten das Zeugnis zur Grundstücksteilung ausgestellt.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde in den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Ein Grundstück soll geteilt werden.
- Antragsformular
- Lageplan/Flurkarte
- Bauzeichnungen, Bebauungsnachweis
- Teilungserklärung
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen außerdem in Ihrem Fall notwendig sind.
Für öffentliche Leistungen der Bauaufsichtsbehörden sind Kosten (Gebühren und Auslagen) zu erheben.
Die Höhe der Gebühren ergibt sich aus der Thüringer Baugebührenverordnung und deren Anlage.
Für öffentliche Leistungen, die nicht in der Anlage der Thüringer Baugebührenverordnung enthalten sind, wird eine Gebühr erhoben, die nach vergleichbaren öffentlichen Leistungen bemessen wird.
behördliche Bearbeitungsfrist
Nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen und Beteiligung von Fachämtern kann die Bearbeitung einige Wochen in Anspruch nehmen.
Links
Klage
Widerspruch
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein. Bauaufsichtsbehörde.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
21.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4905 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
| Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |