Bauen - Antrag auf Bauvorbescheid / Bauvoranfrage
Vor dem Einreichen eines Bauantrages können Sie abschließende Fragen durch eine sogenannte Bauvoranfrage klären. Diese müssen Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Vor dem Einreichen eines Bauantrages ist auf Antrag des Bauherrn die verbindliche und abschließende Klärung einzelner Fragen eines späteren Baugenehmigungsverfahren mittels Bauvoranfrage möglich.
Eine Bauvoranfrage ist zum Beispiel sinnvoll, wenn unklar ist, ob ein Grundstück nach dem geltenden Bauplanungsrecht überhaupt bebaubar ist oder ob Abweichungen von einzelnen bauordnungsrechtlichen Anforderungen zugelassen werden können.
Durch eine Bauvoranfrage können finanzielle Aufwendungen gespart werden, da nicht alle für eine Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen notwendig sind.
Zudem erhält der Bauherr bereits frühzeitig Planungssicherheit über die Bebaubarkeit eines Grundstückes oder die Zulässigkeit von Abweichungen.
Die Bauvoranfrage muss bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden, die je nach Standort das Landratsamt oder die kreisfreie Stadt sein kann
In Thüringen gibt es auch die Möglichkeit, Bauvoranfragen online über das Thüringer Antragsmanagementsystem (ThAVEL) einzureichen. Hier sind verschiedene Formularanwendungen verfügbar, die den Prozess erleichtern.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt oder der kreisfreien Stadt.
Eine Bauvoranfrage in Thüringen ermöglicht es Bauherren, vor der Einreichung eines Bauantrags verbindliche Informationen über die Bebaubarkeit eines Grundstücks zu erhalten.
Neben dem Antragsformular sind alle für die Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Unterlagen einzureichen. In der Regel sind dies:
- Lageplan oder Auszug aus der Flurkarte,
- Beschreibung des Vorhabens sowie
- die zur Beurteilung der gestellten Frage erforderlichen Bauzeichnungen
Die Gebühren können zwischen 75 -5000 € betragen, unter Berücksichtigung des jeweiligen Prüfaufwandes.
Der Vorbescheid gilt drei Jahre und bindet die Baugenehmigungsbehörde für diesen Zeitraum an die im Vorbescheid getroffenen Aussagen.
Eine Verlängerung des Vorbescheides ist auf Antrag möglich.
Das kann unterschiedlich sein, je nach erfüllten Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.
Links
Widerspruch, Klage
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Formulare für Ihr Anliegen oder welcher Online Dienst zur Verfügung stehen.
- In Thüringen gibt es die Möglichkeit, Bauvoranfragen online über das Thüringer Antragsmanagementsystem (ThAVEL) einzureichen. Hier sind verschiedene Formularanwendungen verfügbar, die den Prozess erleichtern.
- Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Zur Klärung einfacher Einzelfragen ist es nicht notwendig, dass Bauvorlagen von bauvorlageberechtigten Planern erstellt werden.
Je nachdem, welche Fragen zu beurteilen sind, ist eine Beteiligung der Gemeinde oder der Nachbarn erforderlich.
Der Vorbescheid ist ein vorweggenommener Teil der Baugenehmigung, der keiner erneuten Prüfung im Baugenehmigungsverfahren unterliegt.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
17.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4905 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
| Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |