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Bauen - Antrag auf Genehmigung der Nutzungsänderung von baulichen Anlagen im vereinfachten Verfahren

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen baulichen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung.

Leistungsbeschreibung

Bevor Sie die Nutzung einer genehmigungspflichtigen Anlage ändern dürfen, benötigen Sie eine Genehmigung zur Nutzungsänderung (Baugenehmigung).

Sie können ebenfalls beantragen, ob Sie das vereinfachte Verfahren in Anspruch nehmen wollen. 

an die untere Bauaufsichtsbehörde

Bitte erfragen Sie in der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Unterlagen Sie für Ihre konkrete Nutzungsänderung im Bauvorhaben einreichen müssen.

Antrag auf vereinfachtes Verfahren.

Abhängig vom anrechenbaren Bauwert entsprechend des Verwaltungskostenverzeichnisses der Baugebührenverordnung.

Widerspruch, Klage

Wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Einige Behörden stellen Antragsformulare auf ihren Internetseiten zur Verfügung oder nutzen einen Online-Dienst.

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

26.10.2023

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein