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Behinderung Feststellung beantragen

Wenn bei Ihnen eine Behinderung vorliegt und Sie die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie einen Antrag auf Anerkennung der Schwerbehinderung stellen. Dabei wird auch der Grad der Behinderung festgestellt.

Leistungsbeschreibung

Sind Sie von einer Behinderung betroffen und seit mehr als 6 Monaten gesundheitlich beeinträchtigt? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Feststellung Ihrer Behinderung beantragen.

Als Ergebnis der Prüfung wird bei Ihnen gegebenenfalls ein Grad der Behinderung festgestellt. Sollte die Prüfung der benötigten Unterlagen einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr ergeben, so kann Ihnen ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt werden.

Im Zuge der Prüfung können bei Ihnen neben dem Grad der Behinderung eventuell besondere gesundheitliche Einschränkungen festgestellt werden. Die dazugehörigen Merkzeichen werden gegebenenfalls in den Schwerbehindertenausweis eingetragen.

Folgende Merkzeichen können durch die zuständige Behörde anerkannt werden und berechtigen Sie zu weiteren Nachteilsausgleichen:

  • G – erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
  • aG – außergewöhnliche Gehbehinderung
  • H – Hilflosigkeit
  • B – Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
  • RF – Rundfunkgebührenermäßigung und/oder Gebührenermäßigung beim Telefonanschluss
  • GL – Gehörlosigkeit
  • BL – Blindheit
  • TBL – Taubblindheit

Sie können die Feststellung der Behinderung schriftlich beantragen:

  • Stellen Sie den Antrag an die zuständige Stelle.
  • Nach der Antragstellung werden die von Ihnen eingereichten Unterlagen geprüft.
  • Wenn notwendig, fordert die zuständige Stelle weitere Unterlagen selbständig an, um den medizinischen Sachverhalt zu klären.
  • Nach der Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Bescheid, mit dem für Sie gegebenenfalls ein Grad der Behinderung sowie etwaige Merkzeichen festgestellt werden.

Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Stadtverwaltung Ihrer kreisfreien Stadt beziehungsweise das zuständige Landratsamt Ihres Landkreises.

  • Sie sind in Ihrer Gesundheit länger als sechs Monate so beeinträchtigt, dass Ihnen dadurch die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert oder verhindert wird.
  • Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen sind durch ärztliche Unterlagen belegt.

  • formloser Antrag auf Feststellung einer Behinderung
  • Antragsformular der zuständigen Stelle
  • wenn vorhanden:
    • anderweitige Feststellungsnachweise über den Grad der Behinderung (beispielsweise Rentenbescheid oder entsprechende Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung)
    • relevante medizinische Unterlagen, zum Beispiel Gutachten
  • bei Vertretung: Vollmacht oder Ausweis der betreuenden Person
  • für Antragstellende ohne Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedstaats: Nachweis über rechtmäßigen Aufenthalt

Gebühr: gebührenfrei

Sie müssen keine Fristen beachten.

Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.

  • Widerspruch
  • Klage

  • Obwohl ein formloser Antrag möglich ist, wird von Ihnen spätestens im Nachgang das ausgefüllte Antragsformular benötigt.
  • Bei einer festgestellten Schwerbehinderung können Sie steuerliche Vergünstigungen erhalten.
  • Bei bestimmten gesundheitlichen Voraussetzungen werden Merkzeichen zuerkannt, die zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen berechtigen, wie unentgeltliche Beförderung im ÖPNV, unentgeltliche Mitnahme einer Begleitperson, Kraftfahrzeugsteuerermäßigung oder -befreiung, Parkerleichterungen und Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

27.03.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 3530 Versorgung
Gagarinstraße 68
07545 Gera

- Bearbeitung von Erst- und Änderungsanträgen nach dem SGB IX und weiteren Anträgen in Verbindung mit dem Schwerbehindertenrecht
- Ausstellen eines Ausweises über die Eigenschaften als Schwerbehinderter, Grad der Behinderung sowie weitere gesundheitliche Merkmale gemäß SGB IX
- Bearbeitung von Widersprüchen
- Erstellen von Bescheinigungen für Sonderparkerleichterung
- Beiblattausstellung gemäß SGB IX für Nutzung öffentlichen Nahverkehr und Kfz-Steuerermäßigung

Telefon

0365 8383508

Fax

0365 8383515

E-Mail

schwerbehindertenfeststellung@gera.de

E-Mail

sinnesbehindertengeld@gera.de

WWW

Abteilung Versorgung

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHerderstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParken vor dem Dienstgebäude möglich

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht gemäß § 152 Neuntem Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)