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Serviceportal

Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung

Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.

Leistungsbeschreibung

Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).

Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.

Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.  

Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.

Sterbeurkunde

Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.

Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.

Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.

Bestattungsinstitute

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4840 Friedhöfe
Friedhofstraße 10
07546 Gera

  • Vergabe und Verlängerung von Grabrechten
  • Erteilung von Genehmigungen zur Grabgestaltung und für gewerbliche Betätigung auf kommunalen Friedhöfen
  • Organisation von Trauerfeiern und Verabschiedungen
  • Durchführung von Erd- und Feuerbestattungen
  • Annahme, Aufbewahrung, Transport und Beisetzungen von Verstorbenen oder deren Asche
  • Gärtnerische Pflege der Friedhöfe sowie der Gräber mit ständigem Ruherecht
  • Friedhofsplanung
  • Unterhaltung von Bauten und Denkmalen auf Friedhöfen
  • Betrieb von Krematorien und Feierhallen

    Durch den Fachdienst werden folgende Friedhöfe verwaltet:

  • Ostfriedhof
  • Südfriedhof
  • Untermhaus
  • Langenberg
  • Thieschitz
  • Zeulsdorf
  • Kleinfalke
  • Cretzschwitz
  • Negis
  • Naulitz
  • Wernsdorf
  • sowie die kirchlichen Friedhöfe in Dürrenebersdorf und Kaimberg
Telefon

0365 8333840

Fax

0365 8333845

E-Mail

stadtgruen@gera.de

WWW

Friedhöfe in Gera

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr
Freitag 9:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleOstfriedhof

BusLinie 17

HaltestelleOstfriedhof

Parkplatz

ParkplatzParken am Haupteingang möglich (Friedhofstraße, Straße des Bergmanns), Parkplatz zur Friedhofsverwaltung befindet sich in der Dehmelstraße

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja