Bestattungen - Genehmigung zur Durchführung
Hier erhalten Sie Informationen zur Bestattung und Bestattungsformen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Verstorbene sind gemäß § 17 Abs. 1 Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG) zu bestatten. Als Bestattungsarten sind Erdbestattung oder Feuerbestattung mit anschließender Beisetzung der Asche möglich (§ 19 Abs. 1 ThürBestG).
Grundsätzlich besteht Friedhofszwang (§ 23 ThürBestG). Eine Urne mit der Asche kann auch von einem Schiff aus auf Hoher See beigesetzt werden. Die Erdbestattung und die Beisetzung kann sowohl auf dem Friedhof der Heimatgemeinde als auch auf einem Friedhof eigener Wahl erfolgen, wenn dessen Träger es zulässt.
Vor der Erdbestattung oder der Beisetzung von Urnen ist dem Träger des Friedhofes eine Sterbeurkunde vorzulegen, die durch das Standesamt des Sterbeortes ausgestellt wird. Einer ausdrücklichen Genehmigung zur Durchführung einer Bestattung bedarf es nicht.
Wegen der verschiedenen Beisetzungsarten oder einer gegebenenfalls gewünschten Überführung an einen bestimmten Friedhof wenden Sie sich bezüglich entsprechender Informationen an ein Bestattungsinstitut ihrer Wahl oder an die betreffende Gemeinde.
Sterbeurkunde
Die Gebühren für Erdbestattung oder der jeweiligen Urnenbeisetzung sind bei dem jeweiligen Träger des Friedhofs oder des Bestattungsunternehmens (z. B. Beisetzung auf Hoher See) zu erfragen.
Bei einer Feuerbestattung entstehen zusätzlich Gebühren für die zweite Leichenschau und die Einäscherung im Krematorium.
Eine Bestattung darf in der Regel frühestens zwei Tage nach dem Eintritt des Todes erfolgen. Die Erdbestattung oder die Einäscherung soll innerhalb von zehn Tagen nach Todeseintritt vorgenommen werden. Urnen sind innerhalb von 6 Monaten beizusetzen.
Bestattungsinstitute
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4840 Friedhöfe
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Telefon | |
Fax | 0365 8333845 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 9:00 bis 17:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleOstfriedhof BusLinie 17 HaltestelleOstfriedhof |
Parkplatz | ParkplatzParken am Haupteingang möglich (Friedhofstraße, Straße des Bergmanns), Parkplatz zur Friedhofsverwaltung befindet sich in der Dehmelstraße Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |