Dienstführerschein in allgemeinen Führerschein (EU-Führerschein) umschreiben lassen
Hier erhalten Sie Informationen zur Umschreibung eines Dienstführerscheins in einen regulären Führerschein.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen Dienstführerschein besitzen, können Sie diesen in eine allgemeine Fahrerlaubnis (EU-Führerschein) umschreiben lassen.
Sie können den Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Viele Behörden bieten inzwischen Online-Anträge an, bei denen Dokumente hochgeladen werden.
Bitte wenden Sie sich an die Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes.
- Sie besitzen eine gültige Dienstfahrerlaubnis oder eine Bescheinigung über die erteilte Dienstfahrerlaubnis.
- Die Dienstfahrerlaubnis berechtigt nur zum Führen von Dienstfahrzeugen und gilt nur während des aktiven Dienstverhältnisses.
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt; Meldebescheinigung darf bei Antragstellung grundsätzlich nicht älter als 3 Monate sein))
- Führerschein (Dienstfahrerlaubnis) oder Bescheinigung der Erteilungsbehörde über den zurückliegenden Besitz einer Dienstfahrerlaubnis
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
Einzelfallabhängig kann es erforderlich sein, dass von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zusätzliche Unterlagen gefordert werden.
- Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
- Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Fristen für Ihr Anliegen bestehen.
- Bearbeitung: Nach Prüfung der Unterlagen erhalten Sie eine Empfangsbestätigung. Anschließend wird der neue EU-Kartenführerschein erstellt.
- Abholung: Der fertige Führerschein muss bei der Behörde abgeholt werden; ein Termin wird online gebucht.
Widerspruch
- Sie können den Antrag bei der örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde stellen. Viele Behörden bieten inzwischen Online-Anträge an, bei denen Dokumente hochgeladen werden,
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
17.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-1901 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
| Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
|---|---|
| Telefon | 0365 838-2470 |
| Telefon | 0365 838-2450 |
| Fax | 0365 838-2445 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |