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Fahrerlaubnis Erweiterung um eine weitere Fahrerlaubnisklasse beantragen

Wenn Sie eine Fahrerlaubnis besitzen, dann können Sie diese auf Antrag um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern.

Leistungsbeschreibung

Sie sind bereits Inhaber einer Fahrerlaubnis und möchten diese um eine weitere Fahrerlaubnis(klasse) erweitern?

Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis gelten grundsätzlich die Bestimmungen der Ersterteilung

Ausnahmen bestehen für:

  • die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A:
    Bei zweijährigem Vorbesitz der Klasse A1 bzw. der Klasse A2 müssen Sie jeweils nur eine praktische Prüfung ablegen (Aufstieg).
  • die Erweiterung der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E:
    Hier ist jeweils nur eine praktische Prüfung abzulegen.

Der Ablauf des Verfahrens entspricht dem der Ersterteilung einer Fahrerlaubnis.

  • Stellen Sie einen schriftlichen Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es empfiehlt sich, persönlich zu erscheinen.
  • Das persönliche Erscheinen wird in der Regel verlangt, weil der Antragsteller auf einem Unterschriftenaufkleber, der mit dem Auftrag zur Herstellung des Kartenführerscheins an die Bundesdruckerei gesandt wird, in einem genau umgrenzten Feld mit einem speziellen Stift unterschreiben muss.
  • Nach Antragseingang hat die Fahrerlaubnisbehörde zu ermitteln, ob Bedenken gegen die Eignung des Bewerbers bestehen. Hierzu wird sie Auskünfte aus dem Verkehrszentralregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einholen.
  • Tipp: Die Eignungsüberprüfung dauert eine gewisse Zeit, Sie sollten den Antrag deshalb bereits zu Beginn der Fahrschulausbildung stellen.
  • Muss der Bewerber noch die erforderliche theoretische und praktische Prüfung ablegen, wird die Fahrerlaubnisbehörde nach der Eignungsüberprüfung die Technische Prüfstelle (DEKRA) mit der Prüfung beauftragen. Die Technische Prüfstelle wird den Prüfauftrag in der Regel an die Fahrerlaubnisbehörde zurückgeben, wenn
    • die theoretische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist,
    • die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Bestehen der theoretischen Prüfung bestanden ist oder
    • in den Fällen, in denen keine theoretische Prüfung erforderlich ist, die praktische Prüfung nicht innerhalb von zwölf Monaten nach Eingang des Prüfauftrages bestanden ist.
  • Die Aushändigung des vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis und die damit verbundene Erteilung/Erweiterung der Fahrerlaubnis erfolgt in der Regel nach Bestehen der theoretischen Prüfung (bei Klasse L) oder der praktischen Prüfung.

Die Erweiterung der Fahrerlaubnis können Sie bei der Führerscheinstelle des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt Ihres Hauptwohnsitzes beantragen.
 

  • vorhandene Fahrerlaubnis
  • Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis sind grundsätzlich dieselben Voraussetzungen wie bei der Ersterteilung zu erfüllen.
  • Die Fahrerlaubnis wird für die jeweilige Klasse erteilt, wenn der Bewerber
    • den ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hat,
    • das für die beantragte Klasse erforderliche Mindestalter erreicht hat,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist,
    • zum Führen von Kraftfahrzeugen nach dem Fahrlehrergesetz und den auf ihm beruhenden Rechtsvorschriften ausgebildet worden ist,
    • die Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen in einer theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen hat,
    • Erste Hilfe leisten kann,
    • keine in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis dieser Klasse besitzt und
    • bei bestimmten Fahrerlaubnisklassen im Besitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse ist (zum Beispiel wird bei Klasse C die Klasse B als Vorbesitz benötigt).
  • Ausnahmen:
    • Beim Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klasse L bedarf es nur einer theoretischen Prüfung.
    • Bei der Erweiterung einer Fahrerlaubnis der Klasse B auf die Klasse BE, der Klasse C1 auf die Klasse C1E, der Klasse D auf die Klasse DE und der Klasse D1 auf die Klasse D1E bedarf es jeweils nur einer praktischen Prüfung. Dies gilt auch für die Erweiterung der Klasse A1 auf die Klasse A2 und für die Erweiterung der Klasse A2 auf die Klasse A, wenn Sie die zu erweiternde Fahrerlaubnis zum Zeitpunkt der Erweiterung schon mindestens zwei Jahre besitzen.

  • Antrag auf Erweiterung
  • vorhandene Fahrerlaubnis
  • Prüfungsnachweis zum Führen der entsprechenden Klasse, Nachweise für Fahrzeugklassen-Vorbesitz
  • Erste-Hilfe-Nachweis

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Führerscheinbehörde, welche weiteren Anträge und Unterlagen erforderlich sind.

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

  • Führerscheinerweiterung von Klassen L und T auf eine weitere Klasse mit Probezeit: 44,70 Euro und gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins
  • Führerscheinerweiterung von Klassen A, B, C, D (einschließlich Anhänger und Unterklassen) auf eine weitere Klasse ohne Festsetzung einer Probezeit: 43,90 Euro und gegebenenfalls Auslagen für den Versand des Führerscheins

In der Regel keine, Ausstellung der Erweiterung einer Fahrerlaubnis sofort bei Vorliegen aller Voraussetzungen vor Ort oder Zustellung infolge des Onlinedienstes.

Widerspruch

Weitere Informationen entnehmen Sie der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids der Führerscheinstelle.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Vor dem Hintergrund der Umsetzung einer EG-Richtlinie werden alle ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig sein. Alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine bleiben vorerst gültig, müssen allerdings bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden. Eine neue Fahrprüfung oder ein Gesundheitscheck ist nicht vorgesehen. Durch die Befristung soll nach der Richtlinie sichergestellt werden, dass ab dem 19. Januar 2033 nur Führerscheindokumente im Umlauf sind, die allen Anforderungen der Richtlinie entsprechen.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

17.07.2026

Erläuterungen zu den erforderlichen Bescheinigungen:

  • Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet weiter (vgl. § 76 Nr. 11 Buchst. b FeV).
  • Sehtestbescheinigung: Die Sehtestbescheinigung erhalten Sie bei jedem Augenarzt oder Optiker.
  • Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung: Diese Bescheinigung kann Ihnen jeder Arzt ausstellen.
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens: Die Bescheinigung darf von einem Augenarzt, einem Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin", einem Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin", einem Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung, einem Arzt des Gesundheitsamtes oder einem anderen Arzt der öffentlichen Verwaltung erstellt werden.
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder Gutachten einer amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung: Mit diesem Gutachten müssen zum Beispiel Bewerber um eine Fahrerlaubnis der Klasse DE oder um eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung nachweisen, ob sie besondere Anforderungen hinsichtlich der Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit gerecht werden.

Zuständige Stellen

.
Stelle

Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Einwohnerwesen und Dokumente

An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

  • Antrag Bundespersonalausweis
  • Antrag Reisepass
  • Antrag Kinderreisepass
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
  • Melderechtliche Bescheinigungen
  • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

Führerschein

  • Erstellung - Ersterteilung
  • Erweiterung/Verlängerung
  • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte

KfZ-Zulassung/Feinstaub

  • Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
  • Ausgabe der Feinstaubplakette

Gewerbe/Steuern

  • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
  • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
  • An-/ Abmeldung Hundesteuer
  • Ersatzhundesteuermarke

Soziales

  • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
  • Ausgabe der Sozial-Card
  • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

Bewohnerparkausweis

  • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

Allgemeines

  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Verkauf Mietspiegel
  • Verkauf verschiedener Broschüren
  • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
  • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
  • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
  • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
  • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
  • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
  • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Namensänderungsbehörde

  • Namensänderung öffentlich-rechtlich

Standesamt

  • Auskunft aus den Personenstandsregistern
  • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
  • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
  • Kirchenaustrittserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
  • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
  • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
  • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
  • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
  • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
  • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

  • Asylrechtliche Angelegenheiten
  • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
  • Einbürgerung

Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

  • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
  • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung Lebensbescheinigung
  • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
  • Dokumentenbeantragung
  • Übermittlungs- und Auskunftssperren
Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-1901

E-Mail

Stadtservice@gera.de

WWW

StadtService H35

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

Termin online buchen

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeinrichstraße

Busalle Buslinien

Straßenbahnalle Straßenbahnlinien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

0365 838-2445

E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

Termin online buchen

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-2470

E-Mail: fahrerlaubnisbehörde@gera.de

Downloads

Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T

Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)

Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung