Führerschein C, CE, C1 oder C1E Verlängerung beantragen
Die Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen C, CE, C1, C1E müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.
- Beantragen Sie online einen Termin in Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder Online-Portale in der Behörde für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche Unterlagen vorzulegen oder hochzuladen sind.
- Legen Sie den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen zum Termin vor Ort vor oder laden diese im Online Portal hoch. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
- Ihr Antrag und Unterlagen wird von der Fahrerlaubnisbehörde geprüft .
- Im Anschluss erhalten Sie Ihre Fahrerlaubnis mit Verlängerung um die Klassen C, CE, C1 oder C1E.
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnsitz zuständige Fahrerlaubnisbehörde.
Fahrerlaubnis mit befristeter Geltungsdauer
- Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
- bisheriger Führerschein
- Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit. - Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.
Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.
Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.
In der Regel kurze Zeit. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die Bearbeitungszeit.
Widerspruch
Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder Online-Portale in Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche Unterlagen vorzulegen oder hochzuladen sind.
Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
07.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
| Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
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| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
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| Telefon | 0365 838-2450 |
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