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Führerschein D, DE, D1 oder D1E Verlängerung beantragen

Die Verlängerung Ihres Führerscheins der Klassen D, DE, D1 oder D1E müssen Sie bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde beantragen.

Leistungsbeschreibung

Die Fahrerlaubnis der Klassen D, DE,  D1 oder D1E wird längstens für fünf Jahre erteilt und kann auf Antrag des Fahrerlaubnisinhabers um fünf Jahre verlängert werden.

  • Beantragen Sie online einen Termin in Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder Online-Portale in der Behörde für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche Unterlagen vorzulegen oder hochzuladen sind.
  • Legen Sie den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen zum Termin vor Ort vor oder laden diese im Online-Portal hoch. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
  • Ihr Antrag und Unterlagen wird von der Fahrerlaubnisbehörde geprüft .
  • Im Anschluss erhalten Sie Ihre Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen D, DE, D1 oder D1E um 5 Jahre.

Bitte wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

  • Führerschein der Klassen D, DE, D1 oder D1E

  • Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass (bei Vorlage Reisepass: Diesem eine aktuelle Meldebescheinigung vom für den Hauptwohnsitz zuständigen Einwohnermeldeamt beifügen))
  • bisheriger Führerschein
  • Lichtbild, 45 x 35 mm im Hochformat und ohne Rand (sog. biometrisches Passbild) - Frontalaufnahme, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen,
  • Nachweis über das Sehvermögen nach dem Muster der Anlage 6 Nr. 2 zur Fahrerlaubnis-Verordnung.
    Die Bescheinigung können Sie von einem Augenarzt, von einem Betriebs- oder Arbeitsmediziner oder von einem Arzt des Gesundheitsamtes erstellen lassen. Ein ausgestelltes Gutachten/Zeugnis hat 2 Jahre Gültigkeit.
  • Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung nach dem Muster der Anlage 5 zur Fahrerlaubnis-Verordnung
    Sie können die Bescheinigung von jedem Arzt erstellen lassen. Bei Antragstellung darf die Bescheinigung nicht älter als ein Jahr sein.
  • Zusätzlich für die Klassen D, D1, DE, D1E, wenn Sie das 50. Lebensjahr vollendet haben, ein leistungspsychologisches Gutachten. Der Nachweis darf bei Antragstellung nicht älter als ein Jahr sein.

Die Gebühr richtet sich der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr in der jeweiligen Fassung.

Der Antrag kann frühestens sechs Monate vor Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis gestellt werden.

Wird der Antrag erst nach Ablauf der Geltungsdauer der bisherigen Fahrerlaubnis  gestellt, erfolgt keine Verlängerung mehr, sondern die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis. Dass Sie bereits früher einmal Inhaber einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren, geht dann aus dem neuen Führerschein nicht mehr hervor.

In der Regel kurze Zeit. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde über die Bearbeitungszeit.

Widerspruch

Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder Online-Portale in Ihrer örtlich zuständigen Fahrerlaubnisbehörde für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche Unterlagen vorzulegen oder hochzuladen sind.

Unabhängig davon, ob es sich um eine echte Verlängerung oder eine Neuerteilung (wegen verspäteter Antragstellung) handelt, erfolgt immer die Ausstellung eines neuen Führerscheins.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

07.07.2026

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis
Wiesestraße 125
07545 Gera

Telefon

0365 838-2470
Fahrerlaubnisbehörde

Telefon

0365 838-2450
KfZ-Zulassung

Fax

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E-Mail

kfz-zulassung@gera.de

WWW

Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnisbehörde

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle

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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr

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Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde

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StraßenbahnLinie 3

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ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

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Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja