Legehennenbetrieb registrieren und Kennnummer zuteilen
Wenn Sie Eier aus Ihrem Legehennenbetrieb vermarkten möchten, dann müssen Sie diesen, unter bestimmten Voraussetzungen, registrieren lassen. Mit der Registrierung wird Ihrem Betrieb auch eine Kennnummer zugeteilt.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Legehennenbetriebe sind registrierungspflichtig, wenn sie:
- 350 oder mehr Legehennen halten oder
- weniger als 350 Hennen halten, aber ihre Eier kennzeichnungspflichtig vermarkten. Kennzeichnungspflicht besteht nicht bei Abgabe der Eier durch den Erzeuger an der Produktionsstätte, wenn keine Sortierung nach Güte- und Gewichtsklassen vorgenommen worden ist.
- Eingang des Antrags
- Ggf. Rückfragen der Behörde
- Prüfung der Einhaltung der Bedingungen
- Registrierung und Erteilung einer Kennnummer per schriftlichen Bescheid
Zuständig in Thüringen ist das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz.
- Hühnerhaltung ist durch zuständiges Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung ist die Registrierung durch eine Ökokontrollstelle bestätigt.
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen.
Vollständigausgefülltes Antragsformular inkl.
- Lageplan mit Standort der einzelnen Ställe des Betriebes
- Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an das jeweilige Haltungssystem durch Bestätigung des zuständigen Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt und/oder die Ökokontrollstelle
- Bei ökologischer Erzeugung und Freilandhaltung: Einhaltung der Anforderungen an den Auslauf für die Legehennen
Es fallen Kosten an.
Die Registrierung ist vor Beginn der Vermarktung der Eier erforderlich.
Bei Vorliegen eines vollständigen Antrags und Nachweisen zur Einhaltung der jeweiligen Bedingungen beträgt die Bearbeitungsdauer ca. 2-3 Wochen.
Links
- Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Verordnung (EG) Nr. 589/2008
- Legehennenbetriebsregistergesetz (LegRegG)
- Legehennenbetriebsregisterverordnung (LegRegV)
- Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
- Thüringer Verwaltungskostengesetz (ThürVwKostG)
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO)
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft (ThürVwKostOMIL)
Gemäß Bescheid
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
09.11.2021
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
Telefon: +49 361 574041-131
Telefon: +49 361 574041-475
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de