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Anlagenbetrieb und -prüfung

Luftsicherheitsmaßnahmen Durchführung Fluggastkontrollen

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden. Ein Abgleich zwischen...

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die Gefährdung der Luftsicherheit durch die Mitnahme von verbotenen Gegenständen soll durch die Luftsicherheitskontrollen verhindert werden.

Ein Abgleich zwischen Buchungsdokumenten (Bordkarte) und Personaldokumenten, der sog. ID-Check, vor Zutritt zu den Sicherheitsbereichen auf Flugplätzen erfolgt in Deutschland im Rahmen der Luftsicherheitskontrollen nicht. Bei der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs an den see- und luftseitigen Schengen-Außengrenzen der Bundesrepublik Deutschland erfolgt eine Prüfung der Grenzübertrittsdokumente.

Reisende sind verpflichtet, beim Überschreiten der Grenze ihre Grenzübertrittsdokumente mitzuführen. Es ist möglich, dass das Luftfahrtunternehmen von dem Fluggast das Vorzeigen eines Personaldokuments fordert.

Bundesministerium des Innern - Bürger-Service

Graurheindorfer Straße 198

53117 Bonn, Stadt

Tel. : +49 228 99 681 0

E-Mail : buergerservice@bmi.bund.de

Öffnungszeiten:           

Mo 07:00-20:00 Uhr

Di 07:00-20:00 Uhr

Mi 07:00-20:00 Uhr

Do 07:00-20:00 Uhr

Fr 07:00-20:00 Uhr

keine

BMI, B3

03.09.2014