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Lagergruppenzuordnung von Explosivstoffen und Gegenständen mit Explosivstoff (schließt pyrotechnische Gegenstände mit ein)
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Es wird das Verhalten des Explosivstoffes oder Gegenstandes mit Explosivstoff in seiner spezifischen Verpackung unter den Randbedingungen der Lagerung bewertet und einer Unterklasse 1.1 bis 1.4 sowie einer Verträglichkeitsgruppe zugeordnet.
Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.
Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde; ggf. Klassifizierungen ausländischer Institute.
Es fallen Gebühren an:
- 1 - 6 Monate Bearbeitungsdauer, je nach Umfang.
- Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
Zuständige Stellen
Stelle | Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM) |
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Telefon | |
Fax | 030 8112029 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |