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Produkt- und Stoffzulassung

Tierärztliche Hausapotheke - anzeigen

Das Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Tierärztin oder Tierarzt eine tierärztliche Hausapotheke betreiben, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde anzeigen. Anzuzeigen sind ebenfalls nachträgliche Änderungen.

Die Anzeige können Sie persönlich oder schriftlich/elektronisch bei der zuständigen Behörde vornehmen. Über die erfolgte Anzeige erhalten Sie eine Bescheinigung. Im Rahmen eines Vor-Ort-Termins wird die tierärztliche Hausapotheke überprüft.

Wenden Sie sich an das für Ihren Praxisort zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Sie müssen über eine Approbation als Tierarzt oder eine Erlaubnis zur vorübergehenden Ausübung des tierärztlichen Berufs verfügen.

Ferner müssen Sie über einen geeigneten Raum verfügen, in dem Arzneimittel hergestellt, geprüft, gelagert, verpackt oder in den Verkehr gebracht werden (Betriebsraum). Dabei sind die Anforderungen an die Beschaffenheit der Betriebsräume gemäß § 3 der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken einzuhalten. In den Betriebsräumen müssen ferner die Geräte vorhanden sein, die für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihrer tierärztlichen Hausapotheke benötigt werden. Die Geräte müssen sich in einwandfreiem Zustand befinden. In den Betriebsräumen müssen die einschlägigen Rechtsvorschriften über den Verkehr mit Arzneimitteln, Betäubungsmitteln, die Arzneimittelpreisverordnung und, soweit nach Art und Umfang der Tätigkeit erforderlich, die amtliche Ausgabe des Arzneibuchs in der jeweils aktuellen Fassung verfügbar sein.

Eine beglaubigte Kopie der Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Abs. 2 Bundes-Tierärzteordnung.

Für die Erteilung einer Erstbescheinigung über die Anzeige ist derzeit eine Gebühr von 40 EUR festgelegt.

Die Anzeige müssen Sie vor dem Betreiben einer tierärztlichen Hausapotheke Tätigkeiten vornehmen.

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

Die Anzeige kann formlos erfolgen. In der Anzeige sind die Art der Tätigkeit und die Anschrift der Betriebsstätte anzugeben.

Beim Betrieb einer tierärztlichen Hausapotheke sind die Regeln der veterinärmedizinischen Wissenschaft zu beachten.

Wer eine tierärztliche Hausapotheke betreibt, hat persönlich für den ordnungsgemäßen Betrieb der Apotheke Sorge zu tragen (Verantwortlichkeit des Tierarztes).

Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (TMASGFF)

24.11.2015

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2480 Sicherheit und Ordnung/Gewerbe
Handwerkerhof 13
07548 Gera

Die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde bestimmen sich im wesentlichen aus der Gewerbeordnung. Dazu zählen in erster Linie die Gewerbean-, -ab- und -unmeldungen sowie die Auskünfte aus dem Gewerberegister.

Die entsprechenden Formulare für Gewerbean-, -ab- und -ummeldung stehen als Download in der Serviceleiste zur Verfügung.

Darüber hinaus bestimmen aber auch Reisegewerbe/ Wanderlager, Schornsteinfegerangelegenheiten und allgemeine und handwerksrechtliche Fragen die Aufgaben der Unteren Gewerbebehörde.

Die Gebühren der Unteren Gewerbebehörde sind in der zweiten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für WIrtschaft, Technologie und Arbeit vom 7. Dezember 2010 festgelegt.

Telefon

0365 838-2480

Fax

0365 838-2495

E-Mail

ordnungsamt@gera.de

WWW

Gewerbe

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja