Zum Inhalt springen
Produkt- und Stoffzulassung

Vergabe einer Identifikationsnummer zum Nachweis der Anzeige der erstmaligen Verwendung eines Explosivstoffs im Geltungsbereich des SprengG

Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt...

Leistungsbeschreibung

Vor der erstmaligen Verwendung eines zivilen Explosivstoffes oder pyrotechnischen Gegenstandes muss dieser der BAM Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung angezeigt werden. Die BAM bestätigt oder passt die Anleitung den nationalen Vorschriften an und vergibt eine Identifikationsnummer.

Wenden Sie sich an die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachgruppe 2.3 Explosivstoffe.

Formloses Antragsschreiben; technische Daten zum Stoff/Gegenstand; ggf. Kopien der EG-Baumusterprüfbescheinigung, wenn diese in einem anderen europäischen Land erstellt wurde.

  • 1-3 Monate Bearbeitungsdauer
  • Dadurch dass es sich um fachlich sehr anspruchsvolle Verfahren handelt und im Einzelfall technisch komplizierte Informationen auszutauschen sind, ist die Antragsbearbeitung nur direkt bei der BAM zweckmäßig. Wegen Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die BAM.
  • Vorausetzung ist das Vorliegen einer EG-Baumusterprüfbescheinigung. Für benannte Stellen zur Erteilung von EG-Baumusterprüfbescheinigungen siehe auch den unteren Link.

Zuständige Stellen

Stelle

Bundesanstalt für Materialforschung- und prüfung (BAM)
Unter den Eichen 87
12205 Berlin, Stadt

Telefon

030 8104-0

Fax

030 8112029

E-Mail

info@bam.de

WWW

Internetseite der BAM

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein