Rentenberatung - Erlaubnis
Für die Durchführung von Rentenberatungen ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde notwendig.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie Rentenberatung auf folgenden Gebieten betreiben wollen, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde registrieren lassen:
- gesetzliche Renten- und Unfallversicherung,
- soziales Entschädigungsrecht,
- übriges Sozialversicherungs- und Schwerbehindertenrecht mit Bezug zu einer gesetzlichen Rente sowie der betrieblichen und berufsständischen Versorgung.
Registriert werden können natürliche und juristische Personen sowie Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit. Die Registrierung kann, wenn dies zum Schutz der Rechtsuchenden oder des Rechtsverkehrs erforderlich ist, von Bedingungen abhängig gemacht oder mit Auflagen verbunden werden.
Die Rentenberatung ist ein Teilbereich der Rechtsberatung nach § 10 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).
- Vereinbaren Sie einen Termin vor Ort oder online.
- Legen Sie die erforderlichen Unterlagen und Nachweise vollständig vor.
- Zahlen Sie die Registrierungsgebühr ein.
- Es erfolgt die Überprüfung für die Registereintragung.
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird die Rentenberatung-Erlaubnis erteilt.
Zuständige Stelle für die Registrierung als Erlaubnisinhaber nach Rechtsberatungsgesetz ist in Thüringen der Präsident des Landgerichts Erfurt.
- Besondere Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten
- Nachweis besonderer Sachkunde in den entsprechenden Rechtsgebieten
- Unterlagen zur Klärung der Versicherungszeiten, falls Ihre Zeiten im Versicherungsverlauf nicht vollständig sind
- Lebenslauf oder Aufstellung der beruflichen Tätigkeiten, einschließlich Ausbildung
- Persönliche Steuer-ID und Bankverbindung
- Bitte beachten Sie, dass die genauen Anforderungen variieren können. Erkundigen Sie sich zuvor beim Landgericht Erfurt, welche weiteren Unterlagen erforderlich sind.
- Gebühren für die Rentenberatung, die in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet werden.
- abhängig von der Komplexität und des Aufwandes
Erkundigen Sie sich beim Landgericht Erfurt, ob Fristen für Ihr Anliegen vorhanden sind.
Erkundigen Sie sich beim Landgericht Erfurt über die Bearbeitungszeit für Ihr Anliegen.
Widerspruch
Erkundigen Sie sich beim Landgericht Erfurt, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
15.07.2026
Online beantragen
Zuständige Stellen
Juri-Gagarin-Ring 105-107 99084 Erfurt
| Stelle | Landgericht Erfurt |
|---|---|
| Telefon | 0361 57353-3535 |
| Fax | 0361 57353-3579 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Sprechzeiten:Montag bis Donnerstag: |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
Postfach 900432 99107 Erfurt
| Stelle | Landgericht Erfurt |
|---|---|
| Telefon | 0361 57353-3535 |
| Fax | 0361 57353-3579 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Sprechzeiten:Montag bis Donnerstag: |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |