Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln beantragen
Sie benötigen einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Sie benötigen einen Sachkundenachweis für die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln, wenn Sie
- Pflanzenschutzmittel gewerbsmäßig in Verkehr bringen oder
- Pflanzenschutzmittel über das Internet auch außerhalb gewerbsmäßiger Tätigkeiten in Verkehr bringen wollen.
Die Antragstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche Online-Datenbank.
Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015. Nutzen Sie hierfür den Online-Dienst.
- Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen.
- Bei erfolgreicher Antragsstellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.
- Wenn alle Voraussetzungen für die Anerkennung der Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde den Sachkundenachweis und einen Gebührenbescheid.
- Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Ab Antragsstellung können 2 Monate bis zur Versendung der Sachkundenachweis-Karte vergehen.
- Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugestellt.
Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut
Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 25 Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen
Sie verfügen über die geforderten Sachkenntnisse beziehungsweise Bescheinigungen.
- Folgende Zeugnisse oder Bescheinigungen sind erforderlich:
- Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
- Zeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
- Zeugnis über ein anerkanntes Studium oder eine abgeschlossene Berufsausbildung mitzusätzlicher Bescheinigung (von Hochschulen, Ausbildungsstätte) oder
- Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden
- Es können andere Nachweise oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU-Staaten anerkannt werden, falls die geforderten fachlichen Inhalte Bestandteil der Ausbildung/Prüfung waren und dies in eindeutiger Weise aus den eingereichten Nachweisen/Bescheinigungen hervorgeht.
- Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
- Gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
- Gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen (wenn zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen)
Ergänzung für Thüringen:
Die Angabe von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist für die Kontaktaufnahme bei Rückfragen während der Antragsbearbeitung sehr wichtig. Bitte geben Sie diese immer an.
Gebühr: EUR 46,00
Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.
Ab Antragsstellung können 2 Monate bis zur Versendung der Sachkundenachweis-Karte vergehen.
Für Thüringen:
Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erheben. Die Frist wird auch durch rechtzeitigen Eingang in einer Zweigstelle des Landesamtes gewahrt.
Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden dreijährigen Zeitraum an einer vierstündigen Fortbildung teilnehmen. Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes ist auf der Karte vermerkt.
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 23
04.06.2025
Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut
Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 25 Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574198-140 |
WWW | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |