Zum Inhalt springen
Prüfung und Nachweise für Sachkunde und Sicherheit

Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und Beratung im Pflanzenschutz beantragen

Sie möchten aus beruflichen Gründen Pflanzenschutzmittel anwenden oder zum Pflanzenschutz beraten? Dann benötigen Sie den Pflanzenschutz-Sachkundenachweis im Kartenformat.

Leistungsbeschreibung

Sie dürfen nur

  • beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden,
  • über den Pflanzenschutz im Sinne des Artikels 3 Nummer 3 der Richtlinie 2009/128/EG beraten, oder
  • Personen anleiten oder beaufsichtigen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden,

wenn Sie über einen von der zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen.

Die Antragstellung erfolgt über eine bundeseinheitliche Online-Datenbank.

Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.

Den neuen Sachkundenachweis (SKN) im Kartenformat benötigen Sie seit dem 26.11.2015. Nutzen Sie hierfür den Online-Dienst.

  • Die Behörde nimmt die vollständigen Antragsunterlagen entgegen und überprüft die Angaben sowie die Echtheit der Zeugnisse und/oder Bescheinigungen.
  • Bei erfolgreicher Antragsstellung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich den Antrag unterschrieben mit der Post zu senden.
  • Wenn alle Voraussetzungen für die Anerkennung der Sachkunde nachgewiesen wurden, erstellt die Behörde einen Anerkennungs- und Gebührenbescheid.
  • Nach Zahlungseingang erfolgt bundesweit einmal im Monat die Herstellung der Sachkundenachweis-Karten. Ab Antragsstellung können 2 Monate bis zur Versendung der Sachkundenachweis-Karte vergehen.
  • Die Karte wird Ihnen vom Druckdienstleister per Post zugestellt.

Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 

Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 25 Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen

Sie verfügen über die geforderten Sachkenntnisse beziehungsweise Bescheinigungen.

  • Folgende Zeugnisse oder Bescheinigungen sind erforderlich:
    • Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
    • Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Pflanzenschutz-Sachkundeprüfung im Bereich Anwendung/Beratung oder
    • Zeugnis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium mit zusätzlicher Bescheinigung (von Hochschule, Ausbildungsstätte) oder
    • Bescheinigung eines anderen EU-Mitgliedstaates im Sinne der Richtlinie 2009/128/EG
  • Es können andere Nachweise oder Bescheinigungen aus anderen europäischen Mitgliedsstaaten oder Nicht-EU-Staaten anerkannt werden, falls die geforderten fachlichen Inhalte Bestandteil der Ausbildung/Prüfung waren und dies in eindeutiger Weise aus den eingereichten Nachweisen/Bescheinigungen hervorgeht.
  • Falls erforderlich, beglaubigte Übersetzung der eingereichten Unterlagen
  • Gegebenenfalls formlose Kostenzusage des angegebenen Rechnungsempfängers
  • Gegebenenfalls Bescheinigung zu Sachkundefortbildungen (wenn zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen)

Ergänzung für Thüringen:

Die Angabe von Telefonnummer oder E-Mail-Adresse ist für die Kontaktaufnahme bei Rückfragen während der Antragsbearbeitung sehr wichtig. Bitte geben Sie diese immer an.

Gebühr: EUR 46,00

Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als drei Jahre liegen, muss zusätzlich ein aktueller Fortbildungsnachweis eingereicht werden.

Ab Antragsstellung können 2 Monate bis zur Versendung der Sachkundenachweis-Karte vergehen.

Für Thüringen:

Gegen diesen Verwaltungsakt können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erheben. Die Frist wird auch durch rechtzeitigen Eingang in einer Zweigstelle des Landesamtes gewahrt.

Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten, die in Deutschland Pflanzenschutzmittel anwenden wollen, benötigen zusätzlich einen deutschen Sachkundenachweis. Die Beantragung des deutschen Sachkundenachweises ist aus technischen Gründen über die Online-Datenbank nicht möglich. Bitte wenden Sie sich direkt an den Pflanzenschutzdienst beziehungsweise der für die Antragstellung zuständigen Stelle in dem Bundesland, wo Sie tätig werden wollen. Hierzu können Sie den Dienststellenfinder auf der Homepage nutzen.

Zusätzlich zum Antrag auf Ausstellung eines Sachkundenachweises müssen Sie in einem wiederkehrenden dreijährigen Zeitraum an einer mindestens vierstündigen Fortbildung teilnehmen. Der Beginn des ersten Fortbildungszeitraumes ist auf der Karte vermerkt.

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum; Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut

04.06.2025

Landessachbearbeitung, Grundsatzfragen
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 23 Pflanzenschutz und Saatgut 

Antragsbearbeitung und Bescheidung durch Mitarbeiter der Zweigstellen:
Rudolstadt, Sömmerda, Zeulenroda, Leinefelde-Worbis, Hildburghausen, Bad Salzungen, Bad Frankenhausen

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 25 Fachrechts- und Cross Compliance-Kontrollen

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 23 - Pflanzenschutz und Saatgut
Kühnhäuser Str. 101
99090 Erfurt

Telefon

+49 361 574198-000

Fax

+49 361 574198-140

E-Mail

pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Pflanzenschutz

Telefon: +49 361 574198-111

Telefon: +49 361 574198-000

E-Mail: pflanzenschutz@tlllr.thueringen.de