Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz (ATPL, MPL, CPL, IR, CB-IR, BIR) oder einen Luftfahrerschein für FTH melden
Melden Sie als zugelassene Ausbildungsorganisation oder genehmigte Ausbildungseinrichtung (ATO/NTO) Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz/-berechtigung oder einen Luftfahrerschein für FTH dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA).
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Um als ATO/NTO Bewerberinnen oder Bewerber für eine Pilotenlizenz/-berechtigung (ATPL, MPL, IR, CB-IR, BIR) beziehungsweise einen Luftfahrerschein für FTH zu melden, übermitteln Sie eine Bewerbermeldung an das Luftfahrt-Bundesamt (LBA). Sollten bei der Meldung noch nicht alle notwendigen Unterlagen vorliegen, kann das spätere Vorliegen in einer Folgemeldung dem LBA gemeldet werden.
Sie übermitteln damit persönliche Daten der Bewerberin oder des Bewerbers, Angaben zu vorliegenden Lizenzen und zur meldenden Ausbildungsorganisation.
Zur Übermittlung der Meldung ist es erforderlich, dass Sie Name, Zulassungsnummer der Ausbildungsorganisation und Daten der Ansprechperson angeben.
Mit der Übermittlung der Bewerbermeldung speichert das Luftfahrt-Bundesamt die entsprechenden Informationen in seiner Datenbank.
Sie können die Bewerbermeldung oder die Folgemeldung online oder schriftlich übermitteln. Gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Rufen Sie das Bundesportal.de auf und füllen Sie das Online-Formular aus.
- Alternativ: Laden Sie das Formular zur Bewerbermeldung von der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamtes und senden Sie es per E-Mail an die darauf genannte Adresse.
Die von Ihnen übermittelten Daten überträgt das Luftfahrt-Bundesamt in seine interne Datenbank.
- Sie sind eine genehmigte Ausbildungsorganisation, die Bewerberinnen und Bewerber um eine Pilotenlizenz beziehungsweise Pilotenberechtigung oder einen Luftfahrerschein für FTH ausbildet und diese melden muss.
Sie müssen keine Unterlagen beziehungsweise Nachweise einreichen.
Es fallen keine Kosten an.
Sie müssen die Bewerberin oder den Bewerber spätestens 8 Tage nach Ausbildungsbeginn melden. Falls Sie aktuell noch nicht alle luftrechtlich erforderlichen Unterlagen der Bewerberin oder des Bewerbers vorliegen haben, müssen Sie, sobald diese vorliegen — ebenfalls über das Formular — eine Folgemeldung für die Bewerberin oder den Bewerber einreichen. Die Frist gilt spätestens bis zum ersten Alleinflug.
Antragsfrist: 8 TAG
Das Luftfahrt-Bundesamt trägt die Daten in der Regel zeitnah in seine Datenbank ein, nachdem die Meldung eingegangen ist.
Bearbeitungsdauer: 3 TAG
- keine
Luftfahrt-Bundesamt (LBA)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
12.01.2026
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Zuständige Stellen
| Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA) |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | +49 531 2355-9099 |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |
| Stelle | Luftfahrt-Bundesamt (LBA), Referat L 2 |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | +49 531 23554299 |
bewerbermeldungen@lba.de | |
| WWW | |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |