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Import und Export

Grenzüberschreitenden Versand von Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anmelden

Wenn Sie in der EU zollrelevanten Handel treiben und das Unionsversandverfahren nutzen wollen, müssen Sie am automatisierten Zollabwicklungssystem ATLAS teilnehmen und Ihren Warenversand beim Zoll anmelden. Dazu können Sie eine Internetplattform des Zolles nutzen.

Leistungsbeschreibung

Um den kommerziellen Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten weitgehend automatisiert abzuwickeln, hat die Zollverwaltung bundesweit das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zoll-Abwicklungssystem) eingeführt. Mit ATLAS wird der grenzüberschreitende Warenverkehr abgewickelt und überwacht.

Im Unionsversandverfahren können Waren zwischen 2 innerhalb des Zollgebiets der Union gelegenen Orten unter zollamtlicher Überwachung befördert werden, ohne dass sie während des Versandverfahrens Einfuhrabgaben unterliegen.

Damit Sie Ihre Waren einfacher über ATLAS in das Unionsversandverfahren überführen können, hat der deutsche Zoll eine Internetplattform eingerichtet. Mit dieser können Sie die Daten Ihrer Zollanmeldung hinterlegen und an die Zollverwaltung übermitteln.

Sie müssen allerdings beachten: Ihre Zollanmeldung wird erst dann rechtlich wirksam, wenn Sie sie – zusätzlich zur Internet-Versandanmeldung – ausgedruckt und unterschrieben bei der zuständigen Zollstelle vorgelegt haben.

Um den Versand Ihrer Handelsware über das Unionsversandverfahren online beim Zoll anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Rufen Sie die Internetplattform des Zolles zur ATLAS Internet-Versandanmeldung auf, folgen Sie den Anweisungen und füllen Sie das Formular vollständig aus. 
  • Klicken Sie auf "IVA abschließen". Sie erhalten die Auftragsnummer als Bestätigung der erfolgreichen Übermittlung der Daten Ihrer Internet-Versandanmeldung.
  • Drucken Sie die Internet-Versandanmeldung zweifach aus und unterschreiben Sie sie.
  • Legen Sie die unterschriebene Internet-Versandanmeldung und die Auftragsnummer der zuständigen Abgangszollstelle vor. Erst der unterschriebene IVA-Ausdruck ist eine schriftliche Versandanmeldung und muss von der Zollstelle entgegengenommen werden. 
  • Halten Sie die für die Überführung in das Versandverfahren notwendigen Unterlagen bereit, für etwaige Nachprüfungen des Zolles.

Sie beziehungsweise Ihr Unternehmen müssen

  • Wirtschaftsbeteiligte beziehungsweise Wirtschaftsbeteiligter im Sinne des Zollrechts sein. Das heißt, Sie sind im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit mit Tätigkeiten befasst, die unter das Zollrecht fallen;
  • einen aktiven Zugang zum IT-Verfahren "ATLAS Versand" haben beziehungsweise einen Dienstleister damit beauftragen.

  • Teilnehmer-Identifikationsnummer (TIN)

Bitte erfragen Sie bei Ihrem zuständigen Hauptzollamt, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Sie müssen die ausgedruckte und unterschriebene Internet-Versandanmeldung innerhalb von 30 Tagen beim zuständigen Zollamt einreichen.

Ihre Internet-Versandanmeldung wird so schnell wie möglich bearbeitet.

Für diese Leistung sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Formulare: ja 
Onlineverfahren möglich: ja 
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium der Finanzen

04.05.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

Telefon

+49 228 303-26030
Für Unternehmen

Fax

+49 351 44834-590

E-Mail

info.privat@zoll.de
Für Privatpersonen

E-Mail

info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

WWW

Dienststellensuche Zoll auf der Internetseite des deutschen Zolls

WWW

Internetseite des deutschen Zolls

De-Mail

auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

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Sprechzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Telefon

+49 228 303-26020
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Anfragen auf Englisch

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Anfragen auf Englisch

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Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

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Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

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