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Import und Export

Waren bei Einfuhr über das Internet beim Zoll anmelden

Wenn Sie Waren von außerhalb der EU nach Deutschland einführen, können Sie die Zollanmeldung über das Internet abgeben.

Leistungsbeschreibung

Waren, die Sie aus einem Nicht-EU-Staat einführen, müssen Sie durch den Zoll abfertigen lassen. Dadurch überführen Sie die Waren in den zollrechtlich freien Verkehr. Das heißt, dass Sie anschließend frei über sie verfügen können.

Dabei haben Sie die Möglichkeit zur Internetzollanmeldung (IZA). Die IZA können Sie nur verwenden, wenn die Waren endgültig in der EU bleiben sollen. Sie können sie also nicht für andere Zollverfahren einsetzen, zum Beispiel Zolllager oder Veredelungsverkehr.

Für die Einfuhranmeldung müssen Sie unter anderem folgende Angaben machen:

  • Versender der Waren
  • Empfänger
  • Lieferbedingungen
  • Lieferort
  • Beförderungsmittel
  • Beschreibung der Ware

Um Waren zur Einfuhr online anzumelden, gehen Sie folgendermaßen vor:

  • Besuchen Sie die Internetseite der Internetzollanmeldung Einfuhr und wählen Sie "Formular Internet-Zollanmeldung Einfuhr" aus.
  • Füllen Sie das Formular in Ihrem Internetbrowser vollständig aus. Senden Sie es ab.
  • Wenn Sie es ausgefüllt haben, drucken Sie das Formular zweimal aus und unterschreiben Sie beide Ausführungen.
  • Schicken Sie die zwei ausgedruckten Exemplare per Post, Fax oder E-Mail an Ihre zuständige Zollstelle oder geben Sie sie dort persönlich ab. Zuständig ist die Zollstelle, bei der sich die Ware befindet.
  • Im Anschluss wird Ihnen ein Zollbescheid ausgehändigt. Alternativ kann dieser auch per Post zugestellt werden.

Sie wollen Waren endgültig von außerhalb der Europäischen Union nach Deutschland einführen beziehungsweise in den zollrechtlich freien Verkehr überführen.

Bei einem Warenwert von mehr als EUR 20.000 ist die Abgabe einer schriftlichen Zollwertanmeldung (D.V.1) erforderlich. Zusätzlich sollten Sie die zur Ware gehörende Handelsrechnung oder eventuell vorhandene Präferenznachweise bereithalten.
Wenn die Waren Beschränkungen unterliegen, müssen Sie die entsprechenden Unterlagen vorlegen.

Für die Verwendung der Internetzollanmeldung fallen für Sie keine Kosten an. Davon unabhängig müssen Sie bei der Einfuhr je nach Ware gegebenenfalls Abgaben (z.B. Zoll, Einfuhrumsatzsteuer, Verbrauchsteuer) zahlen.

  • Anmeldung beim Zoll: 90 Tage ab Grenzübertritt der Ware
  • Einreichen der 2 ausgedruckten Exemplare des Formulars: 30 Tage ab Verwendung der Internetzollanmeldung

Nach Abschluss Ihrer Internetzollanmeldung erhalten Sie in der Regel innerhalb von einem Tag bis 4 Wochen einen Zollbescheid.

  • Einspruch
    Detaillierte Informationen, wie Sie Einspruch einlegen, können Sie dem Zollbescheid entnehmen.
  • finanzgerichtliche Klage

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Finanzen

22.12.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Dienststellensuche Zoll
Carusufer 3-5
01099 Dresden, Stadt

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

Telefon

+49 228 303-26030
Für Unternehmen

Fax

+49 351 44834-590

E-Mail

info.privat@zoll.de
Für Privatpersonen

E-Mail

info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

WWW

Dienststellensuche Zoll auf der Internetseite des deutschen Zolls

WWW

Internetseite des deutschen Zolls

De-Mail

auskunft-zoll.gzd@zoll.de-mail.de

Öffnungszeiten

Sprechzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Stelle

Generalzolldirektion (GZD), Zentrale Auskunft Zoll

Telefon

+49 228 303-26020
Für Privatpersonen

Telefon

+49 228 303-26030
Für Unternehmen

Telefon

+49 228 303-26040
Anfragen auf Englisch

Fax

+49 228 303-97924

E-Mail

info.privat@zoll.de
Für Privatpersonen

E-Mail

info.gewerblich@zoll.de
Für Unternehmen

E-Mail

enquiries.english@zoll.de
Anfragen auf Englisch

WWW

Auskünfte auf der Internetseite der Zollverwaltung

Öffnungszeiten

Anrufzeiten:

Montag 08:00 – 17:00 Uhr

Dienstag 08:00 – 17:00 Uhr

Mittwoch 08:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag 08:00 – 17:00 Uhr

Freitag 08:00 – 17:00 Uhr

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein