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Bauplanung

Bauen - Antrag auf Eintragung einer Baulast in das Baulastenverzeichnis

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten.

Leistungsbeschreibung

Baulasten sind öffentlich-rechtliche Verpflichtungserklärungen, mit denen sich die jeweiligen Grundstückseigentümer zu einem Tun, Dulden oder Unterlassen auf ihrem Grundstück verpflichten. Sinn der Verpflichtung ist es, dem hierdurch Begünstigten (Bauherr), dessen Bauvorhaben aufgrund der vorgegebenen Grundstückssituation nicht genehmigt werden kann, die Bebauung oder erweiterte Nutzung seines Grundstücks durch Belastung eines Nachbargrundstücks zu ermöglichen.

Baulasten werden unbeschadet der Rechte Dritter mit der Eintragung in das Baulastenverzeichnis wirksam und wirken auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

Die Baulast geht durch schriftlichen Verzicht der Bauaufsichtsbehörde unter. Der Verzicht ist zu erklären, wenn ein öffentliches Interesse nicht mehr besteht.

Das Verfahren zum Eintrag einer Baulast in das Baulastenverzeichnis in Thüringen umfasst mehrere Schritte, die von der Grundstückseigentümerin oder dem Grundstückseigentümer selbst durchgeführt werden müssen. Hier sind die wesentlichen Schritte:

  1. Antragstellung: Der Antrag auf Eintragung einer Baulast muss schriftlich beim zuständigen Bauordnungsamt gestellt werden. Grundlegende Informationen wie Flurstücksnummer und die genaue Art der geplanten Verpflichtung sind notwendig.
  2. Prüfung durch die Baubehörde: Nach Eingang des Antrags prüft die Baubehörde, ob die Voraussetzungen für die Eintragung der Baulast vorliegen. Dies schließt eine Prüfung der baurechtlichen Erfordernisse und der freiwilligen Zustimmung des Antragstellers ein. 
  3. Zustimmungserklärung: Liegt die Zustimmung der Baubehörde vor, ist eine notariell beglaubigte Erklärung des Eigentümers notwendig. Diese dient als Nachweis der freiwilligen Verpflichtung und wird bei der zuständigen Baubehörde eingereicht.
  4. Eintragung in das Baulastenverzeichnis: Die Eintragung wird in das Baulastenverzeichnis wirksam und gilt auch gegenüber den Rechtsnachfolgern.

Das Baulastenverzeichnis wird bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landkreis beziehungsweise kreisfreie Stadt) geführt.

öffentliches Interesse an der Baulast

– schriftliche Erklärung

- öffentlich beglaubigte Unterschrift (kann auch bei der Bauaufsichtsbehörde geleistet werden)

- Grundbuchauszug

- Auszug aus Liegenschaftskarte (Flurkarte)

- Lageplan

Die Eintragung einer Baulast ist gebührenpflichtig und kann von 50,00 bis 1.000 Euro kosten. Die genauen Gebühren können je nach spezifischem Fall variieren.

keine

Eintragung einer Baulast ist aber Voraussetzung für Erteilung einer Baugenehmigung, die einer öffentlich-rechtlichen Sicherung bedarf

Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde.

keiner

Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige untere Bauaufsichtsbehörde. Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Die Baulast ersetzt nicht die ggf. zusätzlich erforderliche zivilrechtliche Sicherung (z.B. Wege- und Leitungsrecht als Grunddienstbarkeit).

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

17.07.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein