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Bauplanung

Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme

Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.

Leistungsbeschreibung

Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde vor Ort oder online.
  • Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare und weitere Unterlagen vor Ort mitzubringen oder in einem Online Portal hochzuladen sind.
  • Die Unterlagen werden geprüft.
  • Bei Erfüllen aller Voraussetzungen geht Ihnen die Bestätigung der Anzeige der Nutzungsaufnahme zu.

Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.

Sie sind Bauherr des Vorhabens. 

  • Formular für die Anzeige der Nutzungsaufnahme
  • Bescheinigung über die Bauausführung, gegebenenfalls Standsicherheit, Brandschutz
  • Bescheinigung des Schornsteinfegers über die sichere Benutzung von Abgasanlagen
  • Baugenehmigungsdaten
  • Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob weitere Unterlagen notwendig sind.

Es entfallen Gebühren nach Thüringer Baugebührenverordnung.

Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.

Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde über die Bearbeitungszeit.

Widerspruch

Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Online dienst für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

21.07.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung
Amthorstraße 11
07545 Gera

Vorhabenprüfung

Prüfung technischer Nachweise

Bauausführung

Telefon

0365 838-4910

Fax

0365 838-4905

E-Mail

Bauvorhaben@gera.de

WWW

Baugenehmigung

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Anlage 07: Anzeige der Nutzungsaufnahme nach § 89 Abs. 2 ThürBO