Bauen - Anzeige der Nutzungsaufnahme
Die Nutzung einer Anlage müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Als Bauherr eines Vorhabens sind Sie verpflichtet, die Bauaufsichtsbehörde über die geplante Nutzungsaufnahme zu informieren.
- Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde vor Ort oder online.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare und weitere Unterlagen vor Ort mitzubringen oder in einem Online Portal hochzuladen sind.
- Die Unterlagen werden geprüft.
- Bei Erfüllen aller Voraussetzungen geht Ihnen die Bestätigung der Anzeige der Nutzungsaufnahme zu.
Bitte wenden Sie sich an die untere Bauaufsichtsbehörde.
Sie sind Bauherr des Vorhabens.
- Formular für die Anzeige der Nutzungsaufnahme
- Bescheinigung über die Bauausführung, gegebenenfalls Standsicherheit, Brandschutz
- Bescheinigung des Schornsteinfegers über die sichere Benutzung von Abgasanlagen
- Baugenehmigungsdaten
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, ob weitere Unterlagen notwendig sind.
Es entfallen Gebühren nach Thüringer Baugebührenverordnung.
Die Anzeige muss mindestens zwei Wochen vor der Nutzungsaufnahme in der Bauaufsichtsbehörde vorliegen.
Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde über die Bearbeitungszeit.
Links
Widerspruch
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlich zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Online dienst für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
21.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 4910 Baugenehmigung Vorhabenprüfung Prüfung technischer Nachweise Bauausführung |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4905 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHauptbahnhof StraßenbahnLinie 1 |
| Parkplatz | ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich Gebühren: Ja |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |