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An- und Abmelden von Fahrzeugen

Kfz Verwertungsnachweis erhalten

Wenn Sie Ihr altes Auto entsorgen möchten, dann benötigen Sie von der Entsorgungsstelle einen Verwertungsnachweis.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen wollen, müssen Sie es zur Entsorgung einer anerkannten Annahmestelle, einer anerkannten Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb überlassen.

Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, den Sie zusammen mit dem Fahrzeugbrief zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorlegen.

Als letzter Halter beziehungsweise letzte Halterin von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (das heißt Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) haben Sie die Möglichkeit, Ihre Altautos, die Sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet. Das erfolgt in der Regel an anerkannten Annahme- beziehungsweise Rücknahmestellen (Autohäuser et cetera). Diese sind verpflichtet, die Altfahrzeuge einem zertifizierten Demontagebetrieb zu überlassen. Eine bundesweite Übersicht aller anerkannten Demontagebetriebe und Annahmestellen finden Sie über die Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA) des Umweltbundesamtes. Hersteller und Importeure sind gesetzlich verpflichtet, Altautos Ihrer Marke kostenfrei zurückzunehmen. Über das Händlernetzwerk Ihrer Automarke erfahren Sie, welche Annahmestellen in Ihrer Region beauftragt sind. 

Der Verwertungsnachweis wird vom Demontagebetrieb ausgestellt und muss zur endgültigen Außerbetriebsetzung bei der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle eingereicht werden. 

Bewahren Sie den Verwertungsnachweis nach erfolgter Abmeldung für mindestens 18 Monate auf.
 

Wenden Sie sich für die Abmeldung Ihres Fahrzeugs an die Kfz-Zulassungsstelle.

Adressen von Entsorgungsbetrieben in Ihrer Nähe (anerkannte Demontagebetriebe und Schredderanlagen, Annahme- und Rücknahmestellen) erhalten Sie z.B. bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei Ihrer Landkreis- bzw. Stadtverwaltung sowie im Internetangebot der Gemeinsamen Stelle für Altfahrzeuge (GESA). Sie können auch Ihre Fachwerkstatt fragen, ob sie diesen Service anbietet.

Um einen Verwertungsnachweis zu erhalten, muss das Altfahrzeug vollständig (inklusive essenzieller Bauteile wie Motor, Getriebe und Steuergeräte) sein und mindestens einen Monat in der EU zugelassen gewesen sein. Zudem müssen Sie als letzter Halter beziehungsweise letzte Halterin die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Kennzeichenschilder beim zertifizierten Demontagebetrieb abgeben.

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Die amtlichen Kennzeichen (sofern das Fahrzeug noch zugelassen ist)
     

Sollte die Außerbetriebsetzung von der zuständigen Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle trotz eines vollständig ausgefüllten und gültigen Nachweises abgelehnt werden, ist dies ein Verwaltungsakt. Gegen diese Entscheidung können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der entsprechenden Behörde einlegen. Der genaue Rechtsbehelf (Frist und Behörde, an die Sie sich wenden müssen) ist immer am Ende des behördlichen Bescheids, den Sie erhalten haben. 

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie, Naturschutz und Forsten

02.07.2026

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