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Statistische Erhebungen und Meldepflichten

Vogelgrippe

Der Fund von toten Vögeln bzw. beim Verdacht auf Vogelgrippe in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, muss die zuständige Behörde informiert werden.

Leistungsbeschreibung

Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".

Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; z. B. die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.

Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.

Verhalten beim Auffinden von verendeten Vögeln:

  • Tier nicht anfassen
  • ggf. Stelle sichern, damit z.B. keine Kinder mit den toten Vögeln spielen
  • Information des für Ihren Wohnort zuständigen Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises/kreisfreien Stadt

Wenden Sie sich an das für Ihren Wohnort zuständige Veterinär-und Lebensmittelüberwachungsamt Ihres Landkreises/kreisfreien Stadt.

Weitere Informationen sowie die aktuellen rechtlichen Grundlagen finden Sie unter folgenden Links.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen

Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von

Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und

Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung

(Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von

Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung

lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch

Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit

Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung

bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von

Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren,

Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr

Telefon

0365 838-3571

Fax

0365 838-3575

E-Mail

veterinaerdienst@gera.de

WWW

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja