Zum Inhalt springen
Anmeldepflichten

Zulassungen von Betrieben und Einrichtungen für den innergemeinschaftl. Verkehr nach der Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung

Für den gewerblichen Handel und Transport von Tieren oder deren Erzeugnissen innerhalb der EU, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Erlaubnis.

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerblich

  • Affen und Halbaffen,
  • Nutz- und Zuchtgeflügel einschließlich Eintagsküken (in Sendungen von mehr als 19 Tieren, ausgenommen Geflügel zur Aufstockung von Wildbeständen)
  • Bruteier in Sendungen von mehr als 19 Stück,
  • Samen aus Besamungsstationen und Samendepots,
  • Embryonen und Eizellen von Rindern, Pferden, Schweinen, Schafen und Ziegen

in andere EU-Staaten verbringen wollen, benötigt Ihr Betrieb eine behördliche Zulassung.

Einer behördlichen Zulassung bedürfen auch folgende Betriebe, um am innergemeinschaftlichen Verbringen teilnehmen oder beim innergemeinschaftlichen Verbringen genutzt werden zu können:

  1. Viehhandelsunternehmen, die darauf gerichtet sind, Rinder, Schweine, Schafe oder Ziegen gewerbsmäßig unmittelbar oder über Dritte zu kaufen und innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf wieder zu verkaufen oder in eine fremde, zugelassene Einrichtung umzusetzen,
  2. Händlerställe für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen,
  3. Sammelstellen für Rinder, Schweine, Einhufer, Schafe, Ziegen,
  4. Zoos, Wildparks sonstige Einrichtungen, in denen Tiere zu wissenschaftlichen Zwecken, zu Versuchszwecken, zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen gehalten werden.  

Wenden Sie sich an das örtlich zuständige Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt.

Bitte erfragen Sie dies bei der zuständigen Behörde.

Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit in Verbindung mit der dazu ergangenen Anlage, Teil C Nr. 2.18, in der jeweils geltenden Fassung.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt
Gagarinstraße 68
07545 Gera

Überwachung des Gesundheitsstatus von Nutz-, Wild- und Haustieren bei anzeige- und meldepflichtigen

Krankheiten sowie bei Sanierungsprogrammen, Diagnostik bei Seuchenverdacht, Kennzeichnung von

Nutztieren, europaweites Melde- und Berichtswesen, Seuchenhygiene f. tierische Nebenprodukte und

Biogasanlagen, Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere durch regelmäßige Überwachung

(Tierschutz), Überprüfung privater Tierhalter nach Bürgerbeschwerden, Erstellung und Auswertung von

Gutachten, Schutz vor Aggessionszuchten, Schlachttier- und Fleischuntersuchung, Kontrolle der Einhaltung

lebensmittelrechtlicher Vorschriften um die Verbraucher vor gesundheitlichen Schäden und Irreführung durch

Täuschung zu schützen, Kontrolle von Lebensmittel- und Tiertransporten, Kontrolle des Verkehrs mit

Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen, EU-Zulassung von Betrieben, Ermittlung

bei Erkrankungen nach dem Verzehr von Lebensmitteln, Erlass von Anordnungen zur Durchsetzung von

Bestimmungen, Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitsverfahren, ggf. Einleitung von Strafverfahren,

Berichterstattung, Überwachung Tierarzneimittelverkehr

Telefon

0365 838-3571

Fax

0365 838-3575

E-Mail

veterinaerdienst@gera.de

WWW

Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 17:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleSchenkendorfstraße

StraßenbahnLinie 3

Parkplatz

ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja