Zum Inhalt springen
Messen, Straßenfeste und Sonderveranstaltungen

Genehmigung einer Erprobung und Vorführung von Theaterfeuerwerken beantragen

Wenn Sie einen Auftritt mit pyrotechnischen Gegenständen wie beispielsweise Feuerwerke in Film-, Musical- und Fernsehstätten, in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie bei Konzerten planen oder vorführen wollen, müssen Sie eine Genehmigung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Sie benötigen eine Genehmigung für die Erprobung als auch die Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden, wenn Sie 

  • einen Bühnenauftritt mit pyrotechnischen Effekten oder feuergefährlichen Handlungen planen beziehungsweise 
  • explosionsgefährliche Stoffe oder feuergefährliche Handlungen in Film und Fernsehproduktionsstätten vorführen wollen.
     

Die Genehmigung von pyrotechnischen Gegenständen für die Erprobung als auch Vorführung bei Anwesenheit von Besuchenden und Mitwirkenden in Film-, Musical- und Fernsehstätten, in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen sowie bei Konzerten können Sie schriftlich und online beantragen. Der Antrag geht bei der zuständigen Behörde ein.

Wenn Sie die Genehmigung schriftlich beantragen wollen:

•    Nach Antragseingang wird dieser formell geprüft und gegebenenfalls werden fehlende Unterlagen angefordert.•    Es findet eine Prüfung der Genehmigungsfähigkeit (Zulassung Pyrotechniker, Effektgeräte, Abstände et cetera) statt.
•    Wenn die Prüfung des Antrages und der eingereichten Unterlagen nicht bestanden ist, wird mit dem Pyrotechniker beziehungsweise der Pyrotechnikerin sowie der antragsstellenden Person über nötige Änderungen gesprochen. Wenn die Prüfung bestanden ist, wird ein Termin zur Erprobung der pyrotechnischen Effekte und/oder feuergefährlichen Handlungen in Anwesenheit des Pyrotechnikers beziehungsweise der Pyrotechnikerin vereinbart.
•    Die Genehmigung unter Vorbehalt wird erteilt.
•    Die Erprobung der Effekte findet statt, ein Abnahmeprotokoll wird vor Ort erstellt. Die Genehmigung ist nun vollständig erteilt.

Wenn Sie die Genehmigung Online beantragen wollen: 

•    Sie rufen den Online Dienst auf
•    Sie können ohne eine weitere Anmeldung fortfahren, Sie können sich auch über das Servicekonto Business anmelden. Ihre Unternehmensdaten können dann nach Erstanmeldung aus dem Servicekonto automatisch in den Online Antrag übernommen.
•    Sie füllen alle Pflicht- und gegebenenfalls optionale Felder aus
•    Es müssen für eine schnelle Bearbeitung durch die Behörden alle notwendigen Unterlagen mit eingereicht werden. Hierfür können Sie Nachweise hochladen.
•    Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Verfahren.
 

•    Um eine Genehmigung erhalten zu können, müssen Sie    volljährig sein. 
•    Für Effekte der Kategorie T1 müssen Sie keine weiteren Voraussetzungen erfüllen.
•    Für Effekte der Kategorie T2 bedarf es einer Erlaubnis/eines Befähigungsscheines.
 

Gegebenenfalls Nachweis des Befähigungsscheines oder den Nachweis der Erlaubnis

Die Genehmigung muss mindestens 2 Wochen vor Datum des Bühnenauftritts beantragt werden.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie (TMSGAF)

27.03.2025

Zuständige Stellen

Tennstedter Staße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Tennstedter Staße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

+49 361 573831-000

E-Mail

feuerwerk@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Linderbacher Weg 30 99099 Erfurt


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Dezernat 21 Standort Erfurt
Linderbacher Weg 30
99099 Erfurt

Telefon

+49 361 573831-000

E-Mail

feuerwerk@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Parkplatz

ParkplatzBesucherparkplatz

Parkplätze: 10

Gebühren: Nein

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja