Kraftfahrzeugkennzeichen - Ausfuhrkennzeichen beantragen
Für die Ausfuhr eines nicht zugelassenen Fahrzeuges ins Ausland muss ein entsprechendes Kennzeichen beantragt werden. Dazu erhalten Sie hier Informationen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn in Deutschland ein nicht zugelassenes Fahrzeug mit eigener Kraft dauerhaft in das Ausland verbracht werden soll, so ist bei einer Fahrzeugzulassungsbehörde ein Ausfuhrkennzeichen zu beantragen.
Auf dem Kennzeichen und in der Zulassungsbescheinigung Teil I ist das Ablaufdatum vermerkt. Die Fahrzeugzulassungsbescheinigung ist bei jeder Fahrt mitzuführen.
- Buchen Sie einen Termin online oder vor Ort in einer Fahrzeugzulassungsbehörde.
- Sie beantragen das Ausfuhrkennzeichen.
- Das Fahrzeug muss zur Identitätskontrolle vorgeführt werden.
- Ihr Antrag wird geprüft.
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie das Ausfuhrkennzeichen sofort.
Sie können sich an jede Fahrzeugzulassungsbehörde in Deutschland wenden, persönlich oder durch einen bevollmächtigten Vertreter.
Voraussetzung ist eine gültige Hauptuntersuchung und der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung.
Erkundigen Sie sich bei der örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsstelle, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt und vorgelegt werden oder im Onlinedienst hochgeladen werden müssen.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer örtlichen Fahrzeugzulassungsbehörde.
Die Gebühren richten sich in der Regel nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Geltungsdauer: 1 JAHR
sofort vor Ort
Widerspruch
Erkundigen Sie sich bei der Fahrzeugzulassungsbehörde, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung steht. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
20.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
|---|---|
| Telefon | 0365 838-2470 |
| Telefon | 0365 838-2450 |
| Fax | 0365 838-2445 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de