Kraftfahrzeugkennzeichen - grünes Kennzeichen für ein steuerbefreites Kraftfahrzeug beantragen
Die Erteilung eines grünen Kennzeichens für bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, müssen Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Bestimmte, gemäß Kraftfahrzeugsteuergesetz (KraftStG) von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen z.B.
- Fahrzeuge bestimmter gemeinnütziger Organisationen,
- land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und
- bestimmte Anhänger - Ausnahmen hiervon sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) aufgelistet.
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk oder bis zu einem Halterwechsel. Wenn die Voraussetzung für ein grünes Kennzeichen nicht vorliegt, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festgesetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt muss das grüne Kennzeichen auf schwarz in der Zulassungsbehörde geändert werden.
- Beantragen Sie online einen Termin in Ihrer örtlich zuständigen Fahrzeugzulassungsbehörde.
- Erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder Online-Portal in der Behörde für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen und welche Unterlagen vorzulegen oder hochzuladen sind.
- Legen Sie den ausgefüllten Antrag und die Unterlagen zum Termin vor Ort vor oder laden diese im Online Portal hoch. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
- Ihr Antrag mit Unterlagen wird von der Fahrzeugzulassungsbehörde geprüft.
- Bei Erfüllung aller Voraussetzungen erhalten Sie Ihr Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Fahrzeugzulassungsbehörde Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt oder an das zuständige Hauptzollamt.
- von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge
- ausgefüllter Antrag auf Steuervergünstigung mit erforderlichen Nachweisen (entsprechende Anträge können beim Hauptzollamt oder unter www.zoll.de abgerufen werden
Die Unterlagen sind im Einzelfall (vor allem wegen der angestrebten Steuerbefreiung) um weitere Nachweise zu ergänzen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Zulassungsbehörde.
Links
Auskünfte zu den Gebühren erteilt die Zulassungsbehörde. Zusätzliche Gebühren fallen für das grüne Kennzeichen nicht an.
Bei Zuteilung der grünen Kennzeichen besteht keine Frist. Bei einem Wegfall der Voraussetzungen ist die sofortige Vorsprache in der Zulassungsbehörde erforderlich.
Widerspruch
Anträge auf Steuervergünstigung mit den erforderlichen Nachweisen können beim Hauptzollamt nachgefragt oder unter www.zoll.de abgerufen werden.
Kennzeichen werden von der zuständigen Zulassungsbehörde zugeteilt. Sie erhalten durch die Absiegelung Urkundencharakter. Das bedeutet, dass daran nichts verändert werden darf - z.B. durch Knicken oder Aufbringen von Aufklebern oder Folien.
Grüne Kennzeichen müssen fest am Fahrzeug angebracht sein; sie dürfen nicht spiegeln, verdeckt oder verschmutzt sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
14.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
|---|---|
| Telefon | 0365 838-2470 |
| Telefon | 0365 838-2450 |
| Fax | 0365 838-2445 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de