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Kraftfahrzeugzulassung - Abmeldung zur Außerbetriebsetzung
Hier erhalten Sie Informationen zur Abmeldung Ihres Kraftfahrzeuges, wenn Sie das Fahrzeug außer Betrieb setzen möchten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ihr Fahrzeug abmelden (außer Betrieb setzen) wollen, müssen Sie dies beantragen.
Es besteht die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung bei der Kfz-Zulassungbehörde durchzuführen. Vorsprechen kann der Fahrzeughalter, der Eigentümer des Fahrzeuges, ein Beauftragter oder ein Verfügungsberechtigter. Der Antrag auf Außerbetriebsetzung ist entsprechend auszufüllen.
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz).
Es besteht auch die Möglichkeit die Außerbetriebsetzung in der KfZ-Zulassungsbehörde in Ihrer Nähe durchzuführen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antrag auf Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I oder bei zulassungsfreien aber kennzeichnungspflichtigen Fahrzeugen die Betriebserlaubnis
- die zugeteilten Kennzeichen
- gültiger Personalausweis
bei der Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges nach Kennzeichen-Diebstahl bzw. Kennzeichen-Verlust:
- Antrag auf Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Anzeige bei der Polizei (bei Kennzeichendiebstahl)
- Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (bei Kennzeichenverlust)
- gültiger Personalausweis
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
23.08.2024
Zuständige Stellen
Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2450 Kfz-Zulassung/Fahrerlaubnis |
---|---|
Telefon | 0365 838-2470 |
Telefon | 0365 838-2450 |
Fax | 0365 838-2445 |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Diese Zeiten gelten nur für die Kfz-Zulassungsstelle Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr Hinweise: Diese Zeiten gelten für die Fahrerlaubnisbehörde |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
E-Mail: kfz-zulassung@gera.de
Downloads
Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Mitteilung über die Veräußerung eines Fahrzeuges
Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs gemäß § 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
Führerschein
KfZ-Zulassung/Feinstaub
Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
Standesamt
Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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Telefon | |
Fax | 0365 838-1901 |
WWW | |
De-Mail | |
Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 15:00 Uhr Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag 09:00 - 13:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleHeinrichstraße Busalle Buslinien Straßenbahnalle Straßenbahnlinien |
Parkplatz | ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden Gebühren: Ja |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Ja |
Downloads
Vollmacht zur Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Mitteilung über die Veräußerung eines Fahrzeuges
Antrag auf Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs gemäß § 14 Abs. 1 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)