Anerkennung eines ausländischen Hochschulabschlusses für die Arbeit als Fachkraft in Tageseinrichtungen für Kinder beantragen
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss im Bereich der Pädagogik besitzen, können Sie die Anerkennung als Fachkraft für Kindertagesstätten beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie einen ausländischen Hochschulabschluss in Frühpädagogik, Allgemeinpädagogik oder im sozialpflegerischen Bereich besitzen, können Sie in Thüringen die Anerkennung als Fachkraft für Kindertagesstätten beantragen. Diese Anerkennung ist erforderlich, um in Ihrem Berufsfeld tätig zu sein.
Ihr Hochschulabschluss wird anerkannt, wenn er einem deutschen Abschluss gleichwertig ist und Sie im Heimatland vergleichbare berufliche Tätigkeiten ausüben dürfen.
Bei wesentlichen Unterschieden zwischen Ihrem Abschluss und einem deutschen Abschluss werden Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, die Sie erfolgreich absolvieren müssen, um die vollständige Anerkennung zu erhalten.
- Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Hochschulabschlusses entweder schriftlich oder online stellen. Achten Sie darauf, alle erforderlichen Unterlagen beizufügen.
- Innerhalb von vier Wochen nach Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie eine Bestätigung, ob Ihre Unterlagen vollständig sind.
- Falls Unterlagen fehlen, werden Sie darüber informiert, welche Dokumente noch nachzureichen sind.
- Sobald Ihre Unterlagen vollständig sind, beginnt die Prüfung.
- Wenn keine wesentlichen Unterschiede zu einem vergleichbaren deutschen Hochschulabschluss bestehen, wird Ihr Abschluss anerkannt.
- Sollten wesentliche Unterschiede festgestellt werden, erhalten Sie einen Bescheid mit den festgestellten Unterschieden und den erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen. Sie müssen diese Maßnahmen erfolgreich absolvieren, um eine endgültige Anerkennung zu erhalten.
- Bei zu großen Unterschieden werden Sie vorab über eine mögliche Ablehnung informiert.
- Wenn Ausgleichsmaßnahmen erforderlich waren und Sie diese abgeschlossen haben, reichen Sie bitte die entsprechenden Nachweise ein.
- Nach Prüfung Ihrer Nachweise wird Ihnen der Bescheid über die Gleichwertigkeit Ihres Abschlusses erteilt
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
- Sie haben im Ausland einen Hochschulabschluss im pädagogischen Bereich erworben.
- Sie möchten in Thüringen eine Ihrer Berufsqualifikation entsprechende Erwerbstätigkeit ausüben.
- Sie verfügen über gute Deutschkenntnisse, um an Ausgleichsmaßnahmen teilzunehmen und im Beruf arbeiten zu können. Ein Nachweis der Sprachkenntnisse ist für das Anerkennungsverfahren selbst jedoch noch nicht erforderlich.
- Identitätsnachweis
- Tabellarischer Lebenslauf
- Nachweis über ausländische Schul- und Ausbildungsabschlüsse
- Fächer und Notenübersicht (Diploma Supplement zum Hochschulabschluss)
- Gegebenenfalls ausländische Berufserlaubnis
- Gegebenenfalls entsprechende Übersetzungen
Links
- Bezeichnung: Art. 3 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikatione
- § 4 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
- Bezeichnung: § 4 Thüringer Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (ThürBQFG)
Widerspruch