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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie beantragen

Wenn Sie die Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Die Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf den Bereich der Physiotherapie, ist ausschließlich Personen, die im Besitz einer Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung Physiotherapeut nach dem Masseur- und Physiotherapeutenrecht sind, vorbehalten. Zur Entscheidung über die Erteilung der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie werden alle Anträge zuerst nach Aktenlage geprüft. Es werden zunächst die vorgelegten Zeugnisse und die gegebenenfalls vorliegenden sonstigen Nachweise über absolvierte Studiengänge und Zusatzausbildungen dahingehend geprüft, ob und inwieweit die eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis Physiotherapie nach Aktenlage erteilt werden kann. Dabei kommt es immer auf die möglichen Einzelumstände an.

Dieser Aufwand kann in einer Beschränkung der Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten, mit denen die antragstellende Person zeigt, dass sie in der Lage ist, die Lücke zwischen der vorhandenen Berufsqualifikation und der eigenverantwortlichen Ausübung von Heilkunde zu schließen liegen und in einem Verzicht auf eine schriftliche Prüfung bestehen. 

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
  • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Konkret heißt das:

  • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inklusive aller erforderlichen Unterlagen bei dem für den beabsichtigten künftigen Ort der Tätigkeit zuständigen Ordnungsamt des Landratsamtes beziehungsweise der kreisfreien Stadt ein.
  • Das Landratsamt beziehungsweise die kreisfreie Stadt prüft, ob alle formalen Voraussetzungen erfüllt sind, und leitet den Antrag zur Durchführung der Überprüfung an das Gesundheitsamt Erfurt weiter.
  • Bei positiver Überprüfung der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten informiert das Gesundheitsamt Erfurt das Landratsamt beziehungsweise die kreisfreie Stadt, bei der Sie den Antrag gestellt haben, welches Ihnen die Erlaubnis erteilt.

Bitte wenden Sie sich an das für den Ort der beabsichtigten künftigen Tätigkeit zuständige Ordnungsamt des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt.

Sie müssen

  • Mindestens 25 Jahre alt sein,
  • Eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie durch ein ärztliches Attest nachweisen können,
  • Eine für die Ausübung der Heilkunde im Bereich der Physiotherapie erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können,
  • Eine vierjährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können eine 4-jährige Berufstätigkeit (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) nachweisen können
  • Sie müssen mindestens einen Hauptschulabschluss nachweisen.

  • Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
  • einen tabellarischen Lebenslauf,
  • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
  • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
  • ggf. eine von Ihnen abgegebene Erklärung, ob gegen Sie ein gerichtliches Strafverfahren oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist (Selbstauskunft),
  • einen Nachweis über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Physiotherapeut,
  • einen Nachweis über Fort- und Weiterbildungen, absolvierte Studiengänge oder Ausbildungsabschlüsse in den Bereichen Differentialdiagnostik und Berufs- und Gesetzeskunde,
  • einen Nachweis über eine vierjährige Berufstätigkeit als Physiotherapeut (mit durchschnittlich mindestens 30 Stunden Wochenarbeitszeit) als amtlich beglaubigte Fotokopie (Nachweis des Arbeitgebers oder Bescheinigung des Steuerberaters),
  • ein Attest eines niedergelassenen Arztes.

Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

  • Nachweis Berufsausbildung Physiotherapie,
  • 40-stündiges Curriculum zur Schließung der normativen Kenntnislücke,
  • Nachweis über mindestens fünfjährige Berufstätigkeit (Angabe des Zeitraums) als Physiotherapeut, mindestens halbschichtig (Angabe der Wochenstunden),
  • Nachweise der abgelegten Aus- und Fortbildungen.

Hinweis: Die zuständige Stelle behält sich vor, eine Übersicht der in der 60-stündigen Fortbildung abgelegte schriftliche Erfolgskontrolle anzufordern.

  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der antragstellenden Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt

Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.

  • Bearbeitungskosten für das Erlaubnisverfahren gemäß der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung in der aktuell geltenden Fassung
  • Kosten für die Kenntnisüberprüfung nach der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie in der  gültigen Fassung

Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden.

Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Ja

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

09.06.2026