Erlaubnis zum Führen der Bezeichnung Fachpsychotherapeut oder Fachpsychotherapeutin bei Berufsqualifikation aus Drittstaat
Wenn Sie als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut in Thüringen arbeiten möchten, brauchen Sie eine offizielle Anerkennung Ihrer im Ausland erworbenen Qualifikation.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Der Beruf der Fachpsychotherapeutin oder des Fachpsychotherapeuten ist in Deutschland reglementiert. Das bedeutet: Sie dürfen in diesem Beruf nur arbeiten, wenn Sie eine offizielle Erlaubnis haben.
Wenn Sie in Thüngen als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut tätig sein möchten, brauchen Sie eine Anerkennung Ihrer Spezialisierung. Mit dieser Anerkennung dürfen Sie Ihre fachliche Weiterbildungsbezeichnung in Deutschland offiziell führen.
Haben Sie Ihre Ausbildung in einem sogenannten Drittstaat abgeschlossen, benötigen Sie zunächst eine in Deutschland gültige Approbation oder Berufserlaubnis. Erst danach können Sie die Anerkennung Ihrer Weiterbildung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut beantragen. Drittstaaten sind alle Länder, die nicht zur Europäischen Union (EU) oder zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören und auch nicht die Schweiz sind.
Die Anerkennung bestätigt, dass Ihre Spezialisierung Ihrer deutschen Qualifikation entspricht. Erst mit dieser Erlaubnis dürfen Sie Ihre Weiterbildungsbezeichnung als Fachpsychotherapeutin oder Fachpsychotherapeut führen.
- Sie beantragen die Anerkennung Ihrer Fachpsychotherapeuten-Qualifikation und reichen alle erforderlichen Unterlagen ein.
- Wenn Unterlagen fehlen, werden Sie gebeten, diese nachzureichen.
- Die zuständige Stelle prüft, ob Ihre Qualifikation mit der deutschen vergleichbar ist.
- Bestehen keine wesentlichen Unterschiede, erhalten Sie einen Bescheid, der Ihnen erlaubt, die Berufsbezeichnung „Fachpsychotherapeutin“ oder „Fachpsychotherapeut“ in Deutschland zu führen.
- Werden Unterschiede festgestellt, erhalten Sie eine Begründung und können diese durch eine Eignungsprüfung oder einen Anpassungslehrgang ausgleichen.
- Nach erfolgreichem Abschluss der Prüfung oder des Lehrgangs wird Ihre Qualifikation anerkannt, und Sie dürfen die Berufsbezeichnung offiziell führen.
Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.
- Sie brauchen eine in Deutschland gültige Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut.
- Sie müssen nachweisen, dass Ihre Qualifikation gleichwertig mit einer entsprechenden Qualifikation in Deutschland ist.
- Tabellarischer Lebenslauf mit Angaben zu absolvierten Weiterbildungen und Berufspraxis
- Identitätsnachweis
- Approbation oder Berufserlaubnis
- Weiterbildungsnachweise und Bescheinigungen über die Berufspraxis
Bitte beachten Sie: Wenn Ihre Unterlagen nicht in deutscher Sprache vorliegen, müssen Sie deutsche Übersetzungen von Ihren Unterlagen einreichen. Die Übersetzungen müssen von Übersetzerinnen und Übersetzern gemacht werden, die öffentlich bestellt oder ermächtigt sind.
Links
- Art. 3 Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen
- § 9 Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG)
- § 9 Thüringer Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (ThürBQFG)
Widerspruch
- Sie dürfen die Bezeichnung für Ihre Spezialisierung nur führen, wenn es eine entsprechende Weiterbildungsbezeichnung auch in Deutschland gibt.
- Wenn Ihre Qualifikation nicht vollständig anerkannt wird, können Sie die Unterschiede ausgleichen. Dafür stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung: eine Eignungsprüfung oder ein Anpassungslehrgang. Beide Wege führen zum Nachweis der erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
- Eignungsprüfung:
- Sie legen eine etwa 30-minütige mündliche Prüfung ab, um Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten nachzuweisen. Das Ergebnis erhalten Sie schriftlich. Die Prüfung kann bis zu zweimal wiederholt werden.
- Anpassungslehrgang:
- Der Lehrgang dient dazu, praktische Kenntnisse in psychotherapeutischen Verfahren zu vertiefen. Die zuständige Stelle legt Inhalt, Dauer und Ablauf fest. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zeugnis.
- Der Lehrgang dient dazu, praktische Kenntnisse in psychotherapeutischen Verfahren zu vertiefen. Die zuständige Stelle legt Inhalt, Dauer und Ablauf fest. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Sie ein Zeugnis.