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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Gleichwertigkeit von DDR-Berufsabschlüssen zu Berufsabschlüssen der Bundesrepublik bestätigen lassen

Wenn Sie einen DDR-Facharbeiterabschluss bzw. einen DDR-Meisterabschluss erworben haben, kann dieser auf inhaltliche Gleichwertigkeit eines bundesdeutschen Ausbildungsberufes bzw. IHK-Fortbildungsabschlusses geprüft werden.

Leistungsbeschreibung

Der Einigungsvertrag regelt, dass in der DDR staatlich anerkannte berufliche Abschlüsse oder erworbene Befähigungsnachweise einander gleichstehen und die gleichen Berechtigungen verleihen, wenn sie gleichwertig sind. Die Gleichwertigkeit wird auf Antrag von der zuständigen Stelle festgestellt.

DDR-Facharbeiterabschlüsse stehen in der Regel den bundesdeutschen Ausbildungsberufen gleich, ohne dass es einer formellen Anerkennung bedarf. Im Einzelfall ist auf Antrag eine Bescheinigung der Gleichstellung möglich. Ein neues Prüfungszeugnis wird jedoch nicht ausgestellt. Eine Zuordnung von DDR-Meisterabschlüssen zu IHK-Fortbildungsprüfungen kann überprüft und auf Antrag festgestellt werden. Bei einer möglichen Gleichstellung erhalten Sie eine Bescheinigung, aus der Ihr DDR-Beruf und der entsprechende BRD-Beruf hervorgeht.

Wenn es sich um einen DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss handelt, der der Industrie, dem Handel oder dem Dienstleistungsgewerbe zuzuordnen ist, dann ist die Industrie- und Handelskammer zuständig. Eine Antragstellung erfolgt in der örtlichen IHK, in deren Einzugsbereich der Wohnsitz des Antragstellers ist.

Den Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung Ihres DDR-Facharbeiteroder Meisterabschlusses zu einem bundesdeutschen Berufs- oder 
Meisterabschluss können Sie nur schriftlich stellen.

  • Nutzen Sie hierzu das Antragsformular auf der Website der örtlich zuständigen IHK. (In der Regel: Antrag auf Gleichstellung nach Einigungsvertrag)
  • Wenn möglich, sprechen Sie vorab telefonisch mit dem benannten Mitarbeiter, um festzustellen, dass die IHK die Anerkennung für Ihren DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss auch anbietet (die Leistung ist freiwillig)
  • Legen Sie dem Antrag alle geforderten Unterlagen bei.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft und der Antrag wird bearbeitet.
  • Sie erhalten gegebenenfalls einen Gebührenbescheid. 
  • Nach Bezahlung der Gebühr erfolgt die Zusendung des Bescheides über die Feststellung der Gleichwertigkeit.

Bitte wenden Sie sich an die Industrie- und Handelskammer.

DDR-Facharbeiter- oder Meisterabschluss

  • eine Farbkopie des Facharbeiter- oder Meisterzeugnisses
  • eine Farbkopie der Facharbeiter- oder Meisterurkunde
  • eine einfache Kopie des Personalausweises
  • bei Namensänderung eine Kopie der amtlichen Dokumente

Für die Bearbeitung des Antrages kann je nach Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK eine Gebühr erhoben werden. Diese ist dem Gebührentarif der zuständigen IHK zu entnehmen.

Bearbeitungsdauer: 6 Wochen

Widerspruch

  • Formulare: Antragsformular der IHK
  • Onlineverfahren möglich: nein 
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft

16.04.2015

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


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Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

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+49 365 8553-0

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info@gera.ihk.de

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Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr

Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr

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Behindertenparkplatz

Parkplätze: 2

Gebühren: Nein

Parkplatzausreichend vorhanden

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Ja

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07490 Gera


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Max-Reger-Straße 4-8 99096 Erfurt


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