Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen
Nach Eingang des Antrags: Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung: Vollständigkeit des Antrags: a) Name und Anschrift des Antragstellers, b) zwei aktuelle Lichtbilder...
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Nach Eingang des Antrags:
Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:
- Vollständigkeit des Antrags:
a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
- Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
- Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
- Eingang des Antrags, Erteilung eines Aktenzeichens
- Ggf. Rücksprache mit antragstellender Person und/oder Klassifizierungsunternehmen und/oder Behörden anderer BL
- Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
- Zuordnung eines personenbezogenen Stempels, Erstellung eines Klassifiziererausweises und einer Zulassungsurkunde
- Belehrung der antragstellenden Person
- Übergabe der Zulassungsurkunde, des Klassifiziererausweises und der Zulassungsurkunde
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131
- Vollständiger Antrag
- Vorhandene Sachkunde
- Tätigkeit in einem Klassifizierungsunternehmen mindestens drei Monate
- Ausbildung als Klassifizierer
- Zuverlässigkeit
- Unabhängigkeit
- Sachkunde Verwiegung
- Vollständiger Antrag
- zwei aktuelle Lichtbilder
- Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird
- Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
- Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs
- Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen
- Erklärung der Sicherstellung der Unabhängigkeit
- Führungszeugnis
- Nachweis der Sachkunde Verwiegung
- Thüringer Verwaltungskostengesetz
- Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung
- Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr
keine
Gemäß Bescheid
Antragsformular mit Anlagen
Fortbildungsprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
30.07.2021
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum
Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de
Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131
Zuständige Stellen
Stelle | Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz |
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Telefon | |
Fax | +49 361 574041-390 |
WWW | |
Aufzug | Nein |
Rollstuhlgerecht | Nein |
Ansprechpartner/innen
Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel
Telefon: +49 361 574041-131
Telefon: +49 361 574041-475
E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de