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Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen

Zulassung als Klassifizierer für Schlachtkörper von Rindern, Schweinen und Schafen

Nach Eingang des Antrags: Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung: Vollständigkeit des Antrags: a) Name und Anschrift des Antragstellers, b) zwei aktuelle Lichtbilder...

Leistungsbeschreibung

Nach Eingang des Antrags:

Prüfung der Voraussetzungen für die Zulassung:

  • Vollständigkeit des Antrags:

a) Name und Anschrift des Antragstellers,
b) zwei aktuelle Lichtbilder,
c) Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird.

  • Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen,
  • Erklärung, dass und wie die Unabhängigkeit des Klassifizierers sichergestellt ist
  • Nachweis der Zuverlässigkeit anhand eines Führungszeugnisses
  • Nachweis der Sachkunde Verwiegung

  • Eingang des Antrags, Erteilung eines Aktenzeichens
  • Ggf. Rücksprache mit antragstellender Person und/oder Klassifizierungsunternehmen und/oder Behörden anderer BL
  • Prüfung der Einhaltung der Voraussetzungen
  • Zuordnung eines personenbezogenen Stempels, Erstellung eines Klassifiziererausweises und einer Zulassungsurkunde
  • Belehrung der antragstellenden Person
  • Übergabe der Zulassungsurkunde, des Klassifiziererausweises und der Zulassungsurkunde

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131

  • Vollständiger Antrag
  • Vorhandene Sachkunde
  • Tätigkeit in einem Klassifizierungsunternehmen mindestens drei Monate
  • Ausbildung als Klassifizierer
  • Zuverlässigkeit
  • Unabhängigkeit
  • Sachkunde Verwiegung

  • Vollständiger Antrag
  • zwei aktuelle Lichtbilder
  • Angabe, für welche Tierarten und im Falle der Klassifizierung von Schweineschlachtkörpern für welche Gerätegruppen und -typen die Zulassung beantragt wird
  • Nachweis der Sachkunde in einer staatlichen Prüfung (Sachkundeprüfung)
  • Nachweis der Teilnahme an einem Ausbildungskurs
  • Nachweis über die Tätigkeit oder Ausbildung bei einem Klassifizierungsunternehmen
  • Erklärung der Sicherstellung der Unabhängigkeit
  • Führungszeugnis
  • Nachweis der Sachkunde Verwiegung

  • Thüringer Verwaltungskostengesetz
  • Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung 
  • Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr

keine

Gemäß Bescheid

Antragsformular mit Anlagen

Fortbildungsprüfung alle 2 Jahre gesetzlich vorgeschrieben

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

30.07.2021

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 21 – Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de

Telefon: +49 361 574041 - 475 oder-131

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) - Referat 21 - Futtermittel- und Marktüberwachung, Düngung und Bodenschutz
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Telefon

+49 361 574041-000

Fax

+49 361 574041-390

E-Mail

poststelle@tlllr.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Referatsbereich Marktüberwachung Vieh, Fleisch, Eier und Geflügel

Telefon: +49 361 574041-131

Telefon: +49 361 574041-475

E-Mail: VFEG@tlllr.thueringen.de