Eintragung im Vermittlerregister als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater beantragen
Als Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater müssen Sie Ihre Daten im Vermittlerregister eintragen lassen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Industrie- und Handelskammern führen als Registerstellen ein Vermittlerregister. In das Register müssen sich u. a. Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater eintragen lassen.
Sie dürfen erst dann tätig werden, wenn eine entsprechende Eintragung im Vermittlerregister vorliegt.
Angestellte, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken, müssen ebenfalls eingetragen werden.
Folgende Daten werden im Vermittlerregister erfasst:
- Ihr Familienname und Vorname bzw. derjenige der gesetzlichen Vertreter mit Zuständigkeit für Vermittlungstätigkeiten und der eintragungspflichtigen Angestellten,
- die Firma und Personenhandelsgesellschaften, in denen Sie als geschäftsführender Gesellschafter tätig sind,
- Ihr Geburtsdatum bzw. das Geburtsdatum der eintragungspflichtigen Angestellten,
- Ihre Erlaubnis
- Finanzanlagenvermittler unter Angabe der Produktkategorie/-n, die Sie vermitteln dürfen
- Honorar-Finanzanlagenberater unter Angabe der Produktkategorie/-n, zu denen Sie beraten dürfen
- die Bezeichnung und die Anschrift der zuständigen Erlaubnisbehörde und der zuständigen Registerbehörde
- Ihre betriebliche Anschrift
- Ihre Registrierungsnummer
Das Vermittlerregister ist - bis auf Geburtsdaten - online öffentlich einsehbar. Zweck des Registers ist es insbesondere, der Allgemeinheit, vor allem Anlegern die Überprüfung der Zulassung sowie des Umfangs der zugelassenen Tätigkeit der Eintragungspflichtigen zu ermöglichen. Die Recherche nach einem Eintragungspflichtigen kann unter Angabe des Namens oder der Registernummer von jedem vorgenommen werden.
- Benötigen Sie für Ihre Tätigkeit einen Eintrag im Vermittlerregister, reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei der zuständigen IHK ein. Die Registereintragung kann in der Regel gleichzeitig mit der Erlaubniserteilung bei der Erlaubnisbehörde beantragt werden.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, erfolgt die Eintragung in das Vermittlerregister durch die IHK.
- Nach Eintrag im Vermittlerregister erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung über die Registereintragung und die Registrierungsnummer.
- Die Angaben zu den mitwirkenden Beschäftigten melden Sie direkt der zuständigen IHK. Sie erhalten über deren Eintragung eine Mitteilung von der IHK.
Für die Eintragung in der Vermittlerregister benötigen Sie
- die Erlaubnis Finanzanlagenvermittler oder Honorar-Finanzanlagenberater
- Eintragung im Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, wenn Sie bzw. Ihre Gesellschaft eingetragen ist
- Für die Eintragung in das Vermittlerregister benötigen Sie als Gewerbetreibender den Erlaubnisbescheid
- Für die Eintragung von bei der Beratung und Vermittlung unmittelbar mitwirkenden Angestellten: Keine besonderen Nachweise
Für die Eintragung im Vermittlerregister entstehen Gebühren.
Die Höhe entnehmen Sie der Gebührenordnung der für Sie örtlich zuständigen Registerstelle (Industrie- und Handelskammer).
Um die Tätigkeit ausüben zu können, muss nach Erteilung der Erlaubnis unverzüglich die Registrierung beantragt werden.
Die Eintragung erfolgt nach Vorliegen aller notwendigen Unterlagen innerhalb weniger Wochen.
Links
- § 11a Gewerbeordnung (GewO)
- § 34f Gewerbeordnung (GewO)
- § 34h Gewerbeordnung (GewO)
- § 6 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) - Angaben zur Speicherung im Vermittlerregister
- § 7 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) - Eintragung
- § 8 Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung (Finanzanlagenvermittlungsverordnung - FinVermV) - Zugang
Bitte wenden Sie sich bei Fragen hinsichtlich Ihrer Registrierung an Ihre zuständige IHK (Registerbehörde).
Formulare:
- Antrag auf Registrierung für die jeweilige Tätigkeit
- Oder zusätzlicher Registrierungsantrag im Formular für die Beantragung der Erlaubnis
Onlineverfahren: teilweise möglich
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Schriftformerfordernis: nein
IHK Ostthüringen zu Gera
12.01.2024
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer finden Sie hier:
Zuständige Stellen
Gaswerkstraße 23 07546 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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Telefon | |
WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |
07490 Gera
Stelle | Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera) |
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WWW | |
Öffnungszeiten | Montag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag 8:00 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 8:00 Uhr - 15:00 Uhr |
Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleGrüner Weg StraßenbahnLinie 3 |
Parkplatz | Behindertenparkplatz Parkplätze: 2 Gebühren: Nein Parkplatzausreichend vorhanden Gebühren: Nein |
Aufzug | Ja |
Rollstuhlgerecht | Ja |