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Berufszulassungen und Berechtigungen

Ermächtigung für ärztliche Untersuchungen nach der Druckluftverordnung beantragen

Wenn Sie als Ärztin oder Arzt Beschäftigte medizinisch betreuen möchten, die in Druckluft im Sinn der Druckluftverordnung arbeiten, müssen Sie dafür eine Ermächtigung beantragen.

Leistungsbeschreibung

Für Beschäftigte, die in Druckluft arbeiten, sind regelmäßige medizinische Untersuchungen vorgeschrieben. Diese dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz.

Das betrifft spezielle Tätigkeiten, zum Beispiel bei:

  • Tunnelvortrieb
  • Rohrvortrieb
  • Arbeiten in Senkkästen

Für die medizinische Betreuung der Beschäftigten benötigen Sie die entsprechende fachliche Qualifikation sowie eine Ermächtigung. Diese können Sie bei der zuständigen Behörde beantragen.

Als ermächtigte Ärztin oder als ermächtigter Arzt sind Sie zum Beispiel verantwortlich für:

  • ärztliche Betreuung von Arbeiten in Druckluft
  • Untersuchungen und Beratung von Beschäftigten vor der Aufnahme einer Beschäftigung
  • jährliche Untersuchungen
  • Feststellen, ob gesundheitlichen Bedenken bestehen
  • Untersuchungen von erkrankten Beschäftigten
  • Behandlung von drucklufterkrankten Beschäftigten
  • Ausstellen von Bescheinigungen
  • Dokumentation
  • Beratung der Beschäftigten

Stellen Sie Ihren Antrag auf Ermächtigung schriftlich bei der zuständigen Stelle.

  • Die zuständige Stelle prüft den eingegangenen Antrag und stellt gegebenenfalls Nachforderungen zur Nachreichung fehlender oder mangelhafter Unterlagen.
  • Sobald Ihre Antragsunterlagen vollständig vorliegen, nimmt die zuständige Stelle die Prüfung vor.
  • Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie über das Ergebnis einen schriftlichen Bescheid.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV).

  • Sie haben eine Approbation als Ärztin oder Arzt.
  • Sie haben als Ärztin oder Arzt eine Facharztausbildung für Arbeitsmedizin oder dürfen die Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin führen.
  • Sie verfügen über Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft.
  • Sie verfügen über die erforderlichen technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen.
  • Sie sind möglichst selbst gesundheitlich für das Arbeiten in Druckluft geeignet.

  • Antrag auf Ermächtigung
  • Nachweise über:
    • Ihre Approbation
    • Ihre Facharztausbildung in Arbeitsmedizin beziehungsweise für die Zusatzbescheinigung Betriebsmedizin
    • Ihre Fachkenntnisse bezüglich Arbeiten in Druckluft, zum Beispiel Teilnahme an speziellen Fortbildungen oder Kursen zur Druckluftmedizin
    • die technischen, personellen und räumlichen Voraussetzungen

Gebühr: EUR 50,00 - 250,00

Die Ermächtigung wird Ihnen für 5 Jahre erteilt beziehungsweise für die Dauer, in der Sie Druckluftarbeiten auf einer Baustelle betreuen. Auf Antrag kann unter bestimmten Voraussetzungen die Ermächtigung um weitere 5 Jahre verlängert werden.

Geltungsdauer: 5 JAHR

Bearbeitungsdauer: 4 Wochen

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Thüringer Ministerium für Soziales, Gesundheit, Arbeit und Familie

07.04.2026

Zuständige Stellen

Tennstedter Straße 8/9 99947 Bad Langensalza


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz
Tennstedter Straße 8/9
99947 Bad Langensalza

Telefon

0361 57-3814400

E-Mail

Abteilung6@tlv.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Karl-Liebknecht-Straße 4 98527 Suhl


Stelle

Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) - Abteilung 6 Arbeitsschutz
Karl-Liebknecht-Straße 4
98527 Suhl

Telefon

0361 57-3814400

E-Mail

Abteilung6@tlv.thueringen.de

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Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Antrag auf Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach § 13 der Druckluftverordnung (DruckLV)