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Weiterbildung

Erfüllung der Weiterbildungspflicht als Versicherungsvermittler oder -berater erklären oder nachweisen

Nach Aufforderung durch die IHK müssen Sie als Versicherungsvermittler oder -berater eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungspflicht einreichen.

Leistungsbeschreibung

Als Inhaber einer Erlaubnis zur Versicherungsvermittlung oder -beratung sind Sie sowie unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkende Beschäftigte verpflichtet, sich pro Kalenderjahr 15 Stunden weiterzubilden.

Die IIHK kann Sie auffordern, eine Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildung abzugeben. Erst nach dieser Aufforderung sind Sie verpflichtet, die Erklärung abzugeben. Die Aufforderung kann anlassbezogen oder im Rahmen von Stichprobenkontrollen erfolgen. Ferner kann die IHK Sie zur Vorlage von Unterlagen über die Weiterbildungsmaßnahmen auffordern.

Die Weiterbildungen müssen bestimmten inhaltlichen Anforderungen und Qualitätsanforderungen genügen, genauere Informationen finden Sie im verlinkten Informationsblatt von DIHK und BaFin.

Ist die Erlaubnisinhaberin eine juristische Person (z.B. GmbH), müssen sich ihre gesetzlichen Vertreter weiterbilden. Gesetzliche Vertreter, die nicht selbst vermittelnd und beratend tätig sind, können unter bestimmten Voraussetzungen die Weiterbildungspflicht auf Beschäftigte delegieren. Sie sind gesetzlich verpflichtet, Nachweise und Unterlagen zur 
Weiterbildungsmaßnahme 5 Jahre lang aufzubewahren.

Verstöße gegen die Weiterbildungspflicht sowie gegen die Anordnung der Vorlage der Erklärung oder gegen die Aufbewahrungspflicht der Nachweise können mit einer Geldbuße geahndet werden.

  • Sie werden durch die IHK aufgefordert, eine Erklärung abzugeben.
  • Sie reichen die Erklärung schriftlich oder elektronisch bei der IHK ein.
  • Die IHK prüft die Erklärung sowie ggfs. Nachweise.

Industrie- und Handelskammer

Sie wurden durch die IHK zur Abgabe von Erklärung und ggfs. Nachweisen aufgefordert.

Zunächst erfolgt eine Aufforderung durch die IHK, eine Erklärung einzureichen, aus der mindestens Folgendes hervorgeht:

  • Vor- und Nachname der Person, die an der Weiterbildung teilgenommen hat
  • Datum, Umfang, Inhalt und Bezeichnung der Weiterbildungsmaßnahme
  • Name und Vorname oder Firma sowie Adresse und Kontaktdaten des Weiterbildungsanbieters

Es fallen ggfs. Gebühren an. Die genaue Höhe können Sie der Gebührenordnung der örtlich zuständigen Aufsichtsbehörde entnehmen.

Je nach Prüfungsumfang Ihrer eingereichten Unterlagen variieren die Bearbeitungszeiten.

Je nach Prüfungsumfang Ihrer eingereichten Unterlagen variieren die Bearbeitungszeiten.

Welche Rechtsbehelfe eingelegt werden können (Widerruf oder Erhebung einer Klage beim Verwaltungsgericht), ist je nach Bundesland unterschiedlich. Detaillierte Informationen zu zulässigen Rechtsbehelfen können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung im Gebührenbescheid entnehmen.

  • Formulare: Erklärung über die Erfüllung der Weiterbildungsverpflichtung
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftformerfordernis: nein

Thüringer Finanzministerium

03.12.2023

Industrie- und Handelskammer

Bitte beachten Sie die Internetseiten Ihrer zuständigen Aufsichtsbehörde.

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