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Weiterbildung

Vorqualifikation (Abschluss und/oder Berufspraxis) für Aufstiegs-BAföG bescheinigen lassen

Damit Ihre berufliche Aufstiegsfortbildung durch das Aufstiegs-BAföG gefördert werden kann, müssen Sie Ihre zur Prüfungszulassung erforderliche berufliche Vorqualifikation (Abschluss und / oder Berufspraxis) nachweisen.

Leistungsbeschreibung

Ein Dokument, das Sie für die Förderung einreichen müssen, ist das so genannte “Formblatt Z”. Auf diesem Formblatt müssen Sie sich bestätigen lassen, dass Sie die fachlichen Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung erfüllen oder bis zur Prüfung erfüllen können. Hierfür zuständig ist die Stelle, die auch die Abschlussprüfung für den von Ihnen angestrebten Abschluss abnimmt. Je nach Abschluss ist dies beispielsweise die Industrieund Handelskammer (IHK) oder die Handwerkskammer (HWK).

Typischerweise qualifizieren Sie sich entweder durch eine abgeschlossene erste Berufsausbildung und/oder Berufspraxis. Auch als Studienabbrecher, Berufserfahrene oder mit einem Bachelor-Abschluss von einer Hochschule können Sie die erforderliche Vorqualifikation nachweisen. Die genauen Voraussetzungen sind in der Prüfungsordnung für den jeweiligen Fortbildungsabschluss festgelegt.

Mit der Bestätigung über Ihre Vorqualifikation können Sie das so genannte „Aufstiegs-BAföG“ beantragen. Hierfür sind je nach Bundesland BAföG-Ämter oder andere Behörden zuständig.

  • Sie beantragen die Überprüfung und Bestätigung der Vorqualifikation bei der für Ihren Wunsch-Abschluss zuständigen Stelle, bevor Sie die Ausbildungsförderung beantragen.
  • Dazu schicken Sie das ausgefüllte Formblatt Z des Gesamtantrages zusammen mit den Nachweisen Ihrer Vorqualifikation ab.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Vorqualifikation.
  • Sie erhalten das ausgefüllte Formblatt Z postalisch zugesandt.

Nach Bestätigung Ihrer Vorqualifikation können Sie die Förderung beantragen.

Erfüllung der Voraussetzungen, um zur angestrebten Fortbildungsprüfung zugelassen zu werden:

  • Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder einen vergleichbaren Berufsabschluss und Fortbildungsabschluss
  • Auch Bachelorabsolventen, Studienabbrecher und Abiturienten mit Berufspraxis können qualifiziert sein

Nachweise für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen: 

  • Ausbildungsabschluss, anderweitiger Abschluss (z.B. anerkannter Fortbildungsabschluss)
  • Eventuell andere Nachweise, beispielsweise Tätigkeitsnachweise und Arbeitszeugnisse

Für das Ausfüllen des Formblatts Z entstehen in der Regel keine Kosten. Für die mit dem Ausfüllen des Formblatt Z in Verbindung stehende Zulassungsprüfung können Zulassungsgebühren erhoben werden.

Bitte beachten Sie die Fristen des AFBG und reichen Sie entsprechend früh bei der IHK den Antrag zur Bestätigung der Vorqualifikation ein.

Je nach Vollständigkeit der Unterlagen kann die Bearbeitung mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Für öffentlich-rechtliche Streitigkeiten nach diesem Gesetz ist der Verwaltungsrechtsweg, für Streitigkeiten aus dem Darlehensvertrag (des AFBG) der ordentliche Rechtsweg gegeben.

  • Formulare: Formblatt Z des Aufstiegs-BAföG-Antrags
  • Onlineverfahren möglich: möglich in einigen Bundesländern
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

IHK Ostthüringen zu Gera

20.12.2023

Weiterführende Informationen rund um das Aufstiegs-Bafög erhalten Sie unter:

Zuständige Stellen

IHK Gera Hauptgebäude

Gaswerkstraße 23 07546 Gera


Stelle

Industrie- und Handelskammer Ostthüringen (IHK Gera)
Gaswerkstraße 23
07546 Gera

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+49 365 8553-0

E-Mail

info@gera.ihk.de

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