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Ausweise

elektronischer Identitätsnachweis Einsicht gewähren

Wenn Sie Einsicht in die auf Ihrem elektronischen Identitätsnachweis gespeicherten Daten nehmen möchten, können Sie dies bei der jeweils zuständigen Behörde vor Ort tun.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Behörde Ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen. Hierfür müssen Sie persönlich bei der zuständigen Behörde erscheinen.

  • Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrer Personalausweisbehörde.
  • Sie kommen persönlich zum Termin mit Ihrem Personalausweis.

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Personalausweisbehörde, eID-Karte-Behörde oder Ausländerbehörde.

Sie benötigen einen Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel oder eID-Karte mit eID-Funktion.

  • Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte

keine

Nicht angegeben

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

01.07.2026