elektronischer Identitätsnachweis Speicherung
Hier erhalten Sie Informationen zu Speicherung Ihrer Daten im Chip des Personalausweises.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Folgende Daten werden im Ausweis-Chip des Personalausweises gespeichert:
- Familienname und Geburtsname,
- Vornamen
- Doktorgrad
- Tag und Ort der Geburt
- Lichtbild
- Anschrift, bei Anschrift im Ausland die Angabe "keine Hauptwohnung in Deutschland"
- Ordensname, Künstlername
- Abkürzungen "IDD" für Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, "ITD" für vorläufigen Personalausweis der Bundesrepublik Deutschland, „IXD“ für Ersatzpersonalausweis der Bundesrepublik Deutschland
- Seriennummer
- Abkürzung "D" für deutsche Staatsangehörigkeit
- letzter Tag der Gültigkeitsdauer
- Prüfziffern
- Leerstellen
- 2 Fingerabdrücke, Bezeichnung der erfassten Finger, Angaben zur Qualität der Abdrücke
- Der im amtlichen Gemeindeverzeichnis verwendete eindeutige Gemeindeschlüssel
Spätestens wenn Sie Ihren Ausweis abholen, sind die Fingerabdrücke beim Hersteller und in der Personalausweisbehörde gelöscht.
Ihre biometrischen Daten dienen der sicheren Feststellung Ihrer Identität. Im Personalausweisgesetz ist festgelegt, dass nur staatliche Stellen zur Nutzung der biometrischen Daten berechtigt sind, zum Beispiel
- Polizeivollzugsbehörden,
- Zollverwaltung,
- Steuerfahndungsstellen der Länder und
- Personalausweis-, Pass- und Meldebehörden.
Bleiben nach dem Lichtbildabgleich Zweifel an der Identität, können die Sicherheitsbehörden der EU-Mitgliedstaaten die im Chip gespeicherten Fingerabdrücke auslesen und mit den Fingerabdrücken der sich ausweisenden Person abgleichen.
Dadurch können Betrugsversuche von ähnlich aussehenden, fremden Personen mit Ihrem Personalausweis schnell erkannt werden.
- Auf Wunsch können Sie bei der zuständigen Personalausweisbehörde ihre gespeicherten, auslesbaren Daten im elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmedium des Personalausweises einsehen.
- Hierfür müssen Sie persönlich bei der Personalausweisbehörde erscheinen.
- Die im Chip Ihres Personalausweises gespeicherten Daten können Sie jederzeit selbst über ein NFC-fähiges Smartphone und die offizielle AusweisApp einsehen. Voraussetzung ist, dass die Online-Ausweisfunktion (eID) aktiviert ist und Ihnen Ihre selbst gewählte 6-stellige PIN vorliegt.
Schritt-für-Schritt: Daten einsehen
- App laden: Installieren Sie die AusweisApp auf Ihrem Smartphone.
- Gerät und Ausweis prüfen: Führen Sie in der App die Funktion „Gerät und Ausweis prüfen“ durch und legen Sie Ihren Ausweis an die Rückseite des Handys, um die NFC-Verbindung zu testen.
- Meine Daten einsehen: Wählen Sie in der App die Option „Meine Daten einsehen“, legen Sie den Ausweis erneut an das Smartphone und geben Sie Ihre PIN ein
Bitte wenden Sie sich an die örtliche Personalausweisbehörde.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Personalausweis
Es fallen keine Gebühren an.
keine Angabe
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
28.05.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - StadtService H35 Einwohnerwesen und Dokumente An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
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Gewerbe/Steuern
Soziales
Bewohnerparkausweis
Allgemeines
Namensänderungsbehörde
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Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit
Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente
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