Parkausweis und Parkerleichterung für Schwerbehinderte erhalten
Als schwerbehinderter Mensch können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis und Parkerleichterungen erhalten. Diese müssen Sie beantragen.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung oder blinde Menschen (Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis) können einen Parkausweis erhalten.
Parkerleichterungen (außer der Nutzung der Behindertenparkplätze) erhalten auch schwerbehinderte Menschen, die die Zuerkennung des Merkzeichens "aG" nur knapp verfehlen. Ihr Landratsamt bzw. die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten für schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder mit vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie für blinde Menschen.
- Vereinbaren Sie einen Termin bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde persönlich oder online.
- Erkundigen Sie sich, welche weiteren Antragformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
- Legen Sie die Bescheinigung über Ihre gesundheitlichen Voraussetzungen vor (vom Landratsamt oder Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt, zum Beispiel Sozialamt).
- Ihr Antrag wird von der Straßenverkehrsbehörde geprüft.
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie persönlich oder online den Parkausweis. Eine Parkerleichterung für Schwerbehinderte kann hergestellt werden.
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde.
Ihr Landratsamt beziehungsweise die Verwaltung Ihrer kreisfreien Stadt stellen bei Vorliegen bestimmter gesundheitlicher Voraussetzungen eine entsprechende Bescheinigung aus, die der örtlichen Straßenverkehrsbehörde vorgelegt wird.
Wenden Sie sich an die örtliche Straßenverkehrsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt,
einige Behörden stellen Antragsformulare oder Antragsportale online zur Verfügung.
Ein Parkausweis und die Einrichtung eines personenbezogenen Schwerbehindertenparkplatzes sind gebührenfrei.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, ob es Fristen für Ihr Anliegen gibt. Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde über die Bearbeitungsdauer, da diese in den Behörden unterschiedlich ist und gegebenenfalls von der Art der Beantragung (persönlich oder online) abhängt.
Widerspruch
Wenden Sie sich an Ihre örtliche Straßenverkehrsbehörde, erkundigen Sie sich, welche Antragsformulare oder welcher Online Dienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.
Das kann je Kommune unterschiedlich sein.
Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur
17.07.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2470 Straßenverkehr Im Bereich des Straßenverkehrsrechtes werden u.a. verkehrsrechtliche Anordnungen für Baumaßnahmen erteilt. Außerdem können verschiedene Ausnahmegenehmigungen von der Straßenverkehrs- Ordnung beantragt werden, so z.B. Sonderparkausweise für Schwerbehinderte oder Ausnahmen zum Sonntagsfahrverbot. Es werden auch Fragen zur Verkehrsorganisation im Stadtgebiet Gera beantwortet. |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-4705 |
| WWW | |
| Öffnungszeiten | Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Hinweis: Termine nach Vereinbarung möglich |
| Öffentliche Verkehrsmittel | HaltestelleSchenkendorfstraße StraßenbahnLinie 3 |
| Parkplatz | ParkplatzParkplatz gegenüber der KfZ-Zulassung Gebühren: Nein |
| Aufzug | Ja |
| Rollstuhlgerecht | Ja |
Ansprechpartner/innen
Mitarbeiter/in
Telefon: 0365 838-4127
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Antrag auf Ausstellung eines Schwerbehindertenparkausweises gemäß § 46 Abs. 1 Nr. 11 der Straßenverkehrsordnung (StVO)
Merkblatt Parkausweis für Personen mit Behinderungen in der Europäischen Union