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Ausweise

Personalausweis abholen

Wenn Ihr neuer Personalausweis fertig in der Behörde vorliegt, können Sie ihn persönlich abholen oder durch eine bevollmächtigte Person abholen lassen. Die Zusendung an die inländische Wohnanschrift ist möglich und bereits zum Zeitpunkt der Beantragung anzumelden.

Leistungsbeschreibung

Sie holen Ihren Personalausweis in der Regel bei dem Bürgeramt ab, wo Sie ihn beantragt haben.

Ob Sie einen Termin vereinbaren müssen, um den Personalausweis abzuholen, oder ob Sie sonstige Hinweise zum Zeitpunkt der Abholung beachten müssen, teilt Ihnen Ihr Bürgeramt mit.

Sie können bei der Ausweisabholung sogleich eine selbst gewählte, sechsstellige PIN im Bürgeramt setzen. Dieser Service ist gebührenfrei. Erst mit dieser PIN können Sie sich mit Ihrem Ausweis bei online angebotenen Dienstleistungen mit hohem Vertrauensniveau gegenüber Wirtschaft und Verwaltung ausweisen.

Ihren alten Personalausweis geben Sie bei der Abholung ab oder lassen ihn entwerten, wenn Sie ihn als Andenken behalten wollen. Sollten Sie Ihren alten Personalausweis in der Zwischenzeit verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Verlust oder den Diebstahl dem Bürgeramt oder bei der Polizei. Viele Kommunen bieten auch eine digitale Möglichkeit einer Verlust- und Diebstahlanzeige an.

Wenn Sie den Personalausweis nicht selbst abholen können, können Sie auch eine andere Person, die 16 Jahre oder älter ist und sich selbst ausweisen kann, schriftlich bevollmächtigen. Um den Personalausweis Ihres Kindes abzuholen, brauchen Sie die Vollmacht nur, wenn das Kind schon 16 Jahre oder älter ist.

Alternativ können Sie bereits bei der Beantragung die Option, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen, wählen. Dieser Service verursacht zusätzliche Gebühren.

Sie können Ihren neuen Personalausweis bei dem Bürgeramt abholen, bei dem Sie ihn beantragt haben:

  • Wann der Personalausweis abgeholt werden kann, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
  • Ob Sie für die Abholung einen Termin vereinbaren müssen, erfahren Sie bei der Beantragung oder Sie fragen bei dem Bürgeramt nach.
  • Unter Vorlage Ihres alten Personalausweises händigt Ihnen das Bürgeramt den neuen Personalausweis aus. Wenn Sie den alten Personalausweis als Andenken behalten möchten, erhalten Sie das Dokument nach Entwertung zurück.
  • Sollten Sie den alten Personalausweis zwischenzeitlich verloren haben oder er gestohlen wurde, melden Sie den Diebstahl/Verlust.
  • Abschließend bestätigen Sie den Erhalt des neuen Personalausweises mit Ihrer Unterschrift.
  • Sie können auch eine bevollmächtigte Person, die 16 Jahre oder älter ist, mit der Abholung beauftragen. Diese muss sich selbst ausweisen und eine schriftliche Vollmacht zur Abholung vorlegen.

Alternativ können Sie bereits bei der Antragstellung die gebührenpflichtige Option wählen, sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben zu lassen:

  • Bei der Übergabe des Personalausweises an der Wohnungstür müssen Sie sich mit einem gültigen Ausweisdokument - einem gültigen Reisepass oder vorläufigen Reisepass - ausweisen. Ihr alter Personalausweis wird bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung entwertet und steht hierfür nicht mehr zur Verfügung. Inwieweit künftig das Ausweisen an der Wohnungstür auch mit der Führerschein-Karte oder mit einer Karte einer Krankenkasse, die ein Lichtbild enthält, möglich sein wird, erfahren Sie bei der Antragstellung.
  • Sofern Sie eine Information zum voraussichtlichen Liefertag wünschen, wird Ihnen der Zustell-Dienstleister eine E-Mail zum voraussichtlichen Liefertag senden. 
  • Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, bewahrt die nächstgelegene Postfiliale die Sendung mit dem Ausweisdokument maximal 7 Werktage zur Abholung auf. Holen Sie innerhalb dieser Zeit die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird die Sendung an Ihre Behörde weitergeleitet. Diese bewahrt das Ausweisdokument bis zur Abholung auf.

Sie haben einen Personalausweis beantragt, der zur Abholung bereit liegt.

  • Ihr alter Personalausweis (Ausnahme: alter Personalausweis ist wegen Verlust oder Diebstahl nicht mehr vorhanden) 
  • Bei Vertretung:
    • Vollmacht zur Abholung eines Personalausweises
    • Ausweisdokument der abholenden Person

Kosten gelten, wenn Sie bei der Beantragung die Option, sich den Personalausweis nach Hause schicken lassen zu wollen, gewählt haben. Ansonsten fallen bei der Abholung keine Gebühren an.

Gebühr: EUR 15,00

https://www.personalausweisportal.de/Webs/PA/DE/buergerinnen-und-buerger/der-personalausweis/gebuehren-und-gueltigkeit/gebuehren-und-gueltigkeit-node.html

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von unter 24 Jahren beantragen

Geltungsdauer: 6 JAHR

Geltungsdauer Ihres Personalausweises, wenn Sie den Personalausweis im Alter von 24 Jahren oder älter beantragen

Geltungsdauer: 10 JAHR

Bearbeitungsdauer: 0 - 1 STUNDE

Wird Ihr Personalausweis gestohlen oder kommt er Ihnen abhanden, müssen Sie dies bei einem Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen. Des Weiteren können Sie die Online-Funktion des Personalausweises durch einen Anruf bei der Sperrhotline selbst sperren lassen.

Bundesministerium des Innern (BMI)

13.02.2026

Die für Sie zuständige Personalausweisbehörde, bei der Sie den Antrag gestellt haben.

Zuständige Stellen

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Stelle

Stadtverwaltung Gera - StadtService H35
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Einwohnerwesen und Dokumente

An-/Um- und Abmelden einer Wohnung

  • Antrag Bundespersonalausweis
  • Antrag Reisepass
  • Antrag Kinderreisepass
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis/Gewerbezentralregisterauskunft
  • Melderechtliche Bescheinigungen
  • Melderegisterauskünfte (einfache aus dem aktuellen Datenbestand)

Führerschein

  • Erstellung - Ersterteilung
  • Erweiterung/Verlängerung
  • Eintragung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz
  • Begleitetes Fahren ab 17
  • Umtausch Führerschein/Dienstführerschein
  • Ersatzführerschein nach Verlust oder Diebstahl
  • Internationaler Führerschein
  • Fahrerkarte

KfZ-Zulassung/Feinstaub

  • Außerbetriebsetzung
  • Adressänderung (Umzug innerhalb Geras)
  • Ausgabe der Feinstaubplakette

Gewerbe/Steuern

  • An-/Um- und Abmeldung Gewerbe
  • Einzahlungsmöglichkeit Grund- und Hundesteuer
  • An-/ Abmeldung Hundesteuer
  • Ersatzhundesteuermarke

Soziales

  • Ausgabe und Annahme verschiedener Anträge im Zuständigkeitsbereich der Stadt Gera
  • Ausgabe der Sozial-Card
  • Beglaubigung für GEZ-Befreiung

Bewohnerparkausweis

  • Erstausstellung, Änderung, Verlängerung Bewohnerparkausweis

Allgemeines

  • Annahme und Ausgabe von Fundsachen
  • Verkauf Mietspiegel
  • Verkauf verschiedener Broschüren
  • Verkauf von Hundekottüten und Mülltüten des AWV
  • Verkauf Wertmarken FD Gesundheit
  • Beantragung Kundenkarte Grünschnitt
  • Ausgabe Einkommenssteuerformulare
  • Ausgabe und Annahme von An-/Abmeldeformularen der EEG
  • Beantragung Schlüssel Behindertentoilette
  • Anträge nach dem Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

Namensänderungsbehörde

  • Namensänderung öffentlich-rechtlich

Standesamt

  • Auskunft aus den Personenstandsregistern
  • Ausstellung Personenstandsurkunden (Geburtsurkunde, Eheurkunde, Sterbeurkunde)
  • Ausstellung Ehefähigkeitszeugnis Heirat im Ausland
  • Eheschließung und Lebenspartnerschaft
  • Kirchenaustrittserklärung
  • Vaterschaftsanerkennung Standesamt
  • Namensänderung bürgerlich-rechtlich
  • Voranstellen oder Anfügen eines Namens zum Ehenamen
  • Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
  • Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
  • Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
  • Namensänderung eines Kindes nach Erhalt des gemeinsamen Sorgerechts
  • Angleichung fremdländischer Namensformen an die deutsche Sprache

Fachgebiet Ausländerrecht/Staatsangehörigkeit

  • Asylrechtliche Angelegenheiten
  • Erteilung Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis)
  • Einladungs- und Verpflichtungserklärung
  • Ausstellung von Staatsangehörigkeitsausweisen
  • Einbürgerung

Fachgebiet Einwohnerwesen und Dokumente

  • An-/Um- und Abmelden einer Wohnung
  • Ausstellung Meldebescheinigung/Aufenthaltsbescheinigung
  • Ausstellung Lebensbescheinigung
  • Ausstellung Haushaltsbescheinigung
  • Ausstellung Untersuchungsberechtigungsschein
  • Auskunft aus dem Melderegister
  • Amtliche Beglaubigung
  • Beantragung Führungszeugnis
  • Beantragung Gewerbezentralregisterauskunft
  • Dokumentenbeantragung
  • Übermittlungs- und Auskunftssperren
Telefon

0365 838-1900

Fax

0365 838-1901

E-Mail

Stadtservice@gera.de

WWW

StadtService H35

Öffnungszeiten

Montag 09:00 - 15:00 Uhr

Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:00 Uhr

Donnerstag 09:00 - 18:00 Uhr

Freitag 09:00 - 15:00 Uhr

Samstag 09:00 - 13:00 Uhr

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Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHeinrichstraße

Busalle Buslinien

Straßenbahnalle Straßenbahnlinien

Parkplatz

ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Ja