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Urkunden und Bescheinigungen

Ehefähigkeitszeugnis ausstellen

Wenn Sie im Ausland die Ehe schließen möchten, dann benötigen Sie gegebenenfalls ein Ehefähigkeitszeugnis. Dies müssen Sie beim Standesamt beantragen

Leistungsbeschreibung

Ein Ehefähigkeitszeugnis wird vom Standesamt des Wohnsitzes für deutsche Staatsangehörige zur  Eheschließung im Ausland ausgestellt.
 
Erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld der Eheschließung bei der zuständigen ausländischen Behörde, ob dort zur Eheschließung ein Ehefähigkeitszeugnis benötigt wird.

Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Welche Unterlagen vorzulegen sind, erfahren Sie beim jeweiligen Standesamt.

In Thüringen kostet die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses 50 Euro, wenn dabei ausländisches Recht zu beachten ist 100 Euro.

TMIK

15.10.2021

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2540 Standesamt
Markt 6
07545 Gera

Telefon

0365 838-2540
Abteilungsleiterin

Telefon

0365 838-2541
Geburten

Telefon

0365 838-2542
Geburten

Telefon

0365 838-2543
Anmeldung von Eheschließungen

Telefon

0365 838-2546
Urkunden

Telefon

0365 838-2547
Sterbefälle

Fax

0365 838-2545

E-Mail

Standesamt@gera.de

WWW

Standesamt

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Dienstag 09:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 13:30 Uhr

Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr

Freitag 09:00 - 13:30 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHaltestelle Heinrichstraße

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ParkplatzParkhaus in den Gera Arcaden

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Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja