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Urkunden und Bescheinigungen

Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Bestattungsplatz

Sie möchten das Nutzungsrecht an einem Bestattungsplatz (Begräbnisstätte) erwerben? Näheres erfahren Sie hier.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

In Thüringen dürfen Bestattungen grundsätzlich nur auf Friedhöfen stattfinden. Dieser sogenannte Friedhofszwang ist gesetzlich festgelegt. 

Vor der Durchführung einer Bestattung ist die entsprechende Grabstätte zu erwerben. Die kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen.

Die Art der Grabstätte (Reihengrab, Wahlgrab, anonymes Grabfeld) richtet sich nach der Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs und kann beim Friedhofsträger in Erfahrung gebracht werden. Friedhofsträger ist die zuständige Gemeinde.
 

Für den Erwerb eines Bestattungsplatzes wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.

Gesonderte Voraussetzungen sind bei der Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.

Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenfestsetzung der jeweiligen Gemeinde.

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

kommunale Friedhofssatzungen

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.

Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

05.06.2026