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Urkunden und Bescheinigungen

Familienname eines Kindes durch Einbenennung ändern

Wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil Ihres Kindes ist und Sie möchten, dass es Ihren Ehenamen erhält, können Sie den Namen des Kindes ändern.

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes ändern, wenn Ihr Ehepartner nicht Elternteil des Kindes ist und Sie möchten, dass Ihr Kind Ihren Ehenamen erhält.

Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Für die Einbenennung müssen der bzw. die sorgeberechtigte(n) Elternteil(e), der Ehegatte und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen. 

Die Erklärung über die Namensänderung Ihres Kindes können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde

  • Die Ehegatten führen einen Ehenamen und leben mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
  • Ein Ehegatte ist sorgeberechtigt, der andere ist nicht Elternteil des minderjährigen Kindes.
  • Der andere Elternteil muss der Namensänderung zustimmen, wenn er ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt.

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe
  • Eheurkunde
  • Einwilligungserklärung des anderen Elternteils, wenn dieser ebenfalls sorgeberechtigt ist oder das Kind seinen Namen trägt
  • Sorgerechtsnachweis
  • gegebenenfalls Einwilligungserklärung des Kindes

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Die Abgabe einer familienrechtlichen Erklärung kostet in Thüringen 25,00 €. Sollten die Erklärungen zeitlich getrennt abgegeben werden, weil z. B. der andere Elternteil die Einwilligung bei einem anderen Standesamt abgeben möchte, kostet diese Erklärung in Thüringen  zusätzlich 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

30.08.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2540 Standesamt
Markt 6
07545 Gera

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0365 838-2540
Abteilungsleiterin

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0365 838-2541
Geburten

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Geburten

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Anmeldung von Eheschließungen

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