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Urkunden und Bescheinigungen

Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister

Die Auskunft umfasst: die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten, die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie die Zwecke und die Rechtsgrundlagen...

Leistungsbeschreibung

Die Auskunft umfasst:

  • die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
  • die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
  • die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
  • der Speicherung sowie
  • der regelmäßiger Datenübermittlungen.

Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.

Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

Meldebehörde des aktuellen Wohnorts

Antrag formfrei und Bestätigung der Identität der anfragenden Person durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte, 

bei Vertretung eine Vollmacht

keine

Antrag formfrei

Thüringer Minister für Inneres und Kommunales

18.05.2020

Zuständige Stellen

Stelle

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente
Heinrichstraße 35
07545 Gera

Telefon

0365 838-2501

Fax

0365 838-2505

E-Mail

Einwohnerwesen@gera.de

WWW

Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein