Melderegisterauskunft: Beantragung einer Selbstauskunft aus dem Melderegister
Sie können eine Melderegisterauskunft zu den zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten.
Inhaltsverzeichnis
Leistungsbeschreibung
Die Auskunft umfasst:
- die im Melderegister zu Ihrer Person gespeicherten Daten,
- die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen, sowie
- die Zwecke und die Rechtsgrundlagen
- der Speicherung sowie
- der regelmäßiger Datenübermittlungen.
Soweit die Datenübermittlungen durch ein automatisiertes Abrufverfahren oder eine automatisierte einfache Melderegisterauskunft erfolgen, können Sie auf Antrag Auskunft über die Arten der übermittelten Daten als auch ihre Empfänger erhalten.
Sie können die Selbstauskunft aus dem Melderegister persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Einige zuständige Stellen bieten die Möglichkeit, einfache Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Meldebehörde des aktuellen Wohnorts
Sie können den Antrag formfrei und unter Bestätigung der Identität der anfragenden Person (durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte) stellen.
- Bestätigung der Identität der anfragenden Person (durch Personalausweis, Pass, Passersatzpapiere, eID -Karte)
- bei Vertretung eine Vollmacht
keine
keine Angabe
Antrag formfrei
Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung
28.05.2026
Zuständige Stellen
| Stelle | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
|---|---|
| Telefon | |
| Fax | 0365 838-2505 |
| WWW | Stadtverwaltung Gera - Abteilung 2510 Einwohnerwesen & Dokumente |
| Aufzug | Nein |
| Rollstuhlgerecht | Nein |