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Urkunden und Bescheinigungen

Sammeln von Orden und Ehrenzeichen

Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden. Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann ein...

Leistungsbeschreibung

Orden und Ehrenzeichen und die dazugehörigen Bänder dürfen nur nach Vorlage eines ordnungsgemäßen Besitzzeugnisses überlassen werden.

Das Thüringer Landesverwaltungsamt kann eine Erlaubnis zum Erwerb (Sammelerlaubnis) auch ohne Vorlage eines Besitzzeugnisses erteilen.

Wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA), Referat 200.

  • Vorlage eines Führungszeugnisses

Die Gebühren betragen 15,00 Euro.

Es genügt ein formloser Antrag, es sollte das entsprechende Sammelgebiet formuliert werden.

Orden und Ehrenzeichen dürfen nur gegen Vorlage eines ordnungsgemäßen Nachweises (Besitzurkunde, Sammelerlaubnis) überlassen werden. Dies gilt nicht für Orden, die vor dem 08.05.1945 verliehen wurden.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1198

Fax

0361 57332-1346

E-Mail

joerg.siepmann@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Hoheitsangelegenheiten, Gefahrenabwehr - Referat 200

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja