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Hausbau und Immobilienerwerb

Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Inhaltsverzeichnis

Leistungsbeschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
 
 Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
  • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
  • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

  • Die Anliegerbescheinigung ist bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.
  • In Thüringen ist die zuständige Behörde für die Ausstellung der Anliegerbescheinigung die Gemeinde oder Stadt, in deren Gebiet das Grundstück liegt. 
  • Je nach Kommune sind unterschiedliche Fachbereiche zuständig, etwa Bauverwaltung, Tiefbauamt, Beitragsabteilung, Kämmerei oder Bürgerdienste. 
  • Der Antrag kann je nach Gemeinde online, schriftlich, formlos oder über ein Formular gestellt werden. 
  • Manche Kommunen verlangen eine Gebühr. 
  • Bearbeitungszeiten können variieren, insbesondere wenn mehrere Stellen beteiligt sind oder historische Abrechnungsunterlagen geprüft werden müssen. 
  • Vor einem Notartermin sollte die Bescheinigung deshalb nicht zu spät beantragt werden.

Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde oder Stadtverwaltung.

Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg.

  • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

Es sind keine Fristen zu beachten.

Vor einem Notartermin sollte die Bescheinigung nicht zu spät beantragt werden.

Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche, Bearbeitungszeiten können variieren.

Widerspruch

  • Je nach Kommune sind unterschiedliche Fachbereiche zuständig, etwa Bauverwaltung, Tiefbauamt, Beitragsabteilung, Kämmerei oder Bürgerdienste. 
  • Erkundigen Sie sich in Ihrer Stadtverwaltung oder Gemeinde.
  • Der Antrag kann je nach Gemeinde online, schriftlich, formlos oder über ein Formular gestellt werden. 

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

20.07.2026