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Hausbau und Immobilienerwerb

Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.

Leistungsbeschreibung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

Thüringer Landesverwaltungsamt

Jorge-Semprún-Platz 4

99423 Weimar

Telefon: 0361 57 100
Fax: 0361 57332 1454 

Thüringer Bauordnung § 76 Bauaufsichtliche Zustimmung

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

25.11.2022

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1962

Fax

0361 57132-1962

E-Mail

reinhard.sommer@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 330

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja

Downloads

Anlage 03: Antrag auf Zulassung einer Ausnahme (§ 31 Abs. 1 BauGB) / Befreiung (§ 31 Abs. 2 BauGB) / Abweichung (§ 66 ThürBO) - (Thüringen)

Antrag auf Baugenehmigung / Vorlage im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 61 ThürBO) - (Thüringen)

Anzeige der Beseitigung einer Anlage nach § 60 Abs. 3 Satz 2 ThürBO

Baubeschreibung

Baubeginnanzeige nach § 70 Abs. 8 ThürBO