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Hausbau und Immobilienerwerb

Bauen - Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt.

Leistungsbeschreibung

Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern, benötigen eine Zustimmung der oberen Bauaufsichtsbehörde im Thüringer Landesverwaltungsamt. 

Den Antrag auf Bauaufsichtliche Zustimmung richten Sie an das Thüringer Landesverwaltungsamt als obere Bauaufsichtsbehörde in Thüringen.

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Landesverwaltungsamt.

  • Nicht verfahrensfreie Bauvorhaben, die keine Genehmigung, Genehmigungsfreistellung oder Bauüberwachung erfordern

Antrag auf Zustimmung und Vorlage aller Bauvorlagen, die zur Beurteilung des Antrags erforderlich sind

Die Thüringer Baugebührenverordnung (ThürBauGVO) regelt die Gebühren für bauaufsichtliche Verfahren in Thüringen. Die Gebühren können zwischen 75,00 und 5.000 Euro liegen, abhängig vom jeweiligen Prüfaufwand.

keine

Unterschiedlich, je nach Erfüllung der Voraussetzungen - bitte erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt.

keine Angabe

Erkundigen Sie sich im Thüringer Landesverwaltungsamt, welche Antragsformulare oder welcher Onlinedienst für Ihr Anliegen zur Verfügung stehen.

Sie können auch formlos einen Antrag stellen.

Thüringer Ministerium für Digitales und Infrastruktur

17.07.2026

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 223
Jorge-Semprún-Platz 4
99423 Weimar

Telefon

0361 57332-1962

Fax

0361 57132-1962

E-Mail

christian.dorn@tlvwa.thueringen.de

WWW

Thüringer Landesverwaltungsamt - Bauaufsicht, Bautechnik - Referat 223

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleWeimar Atrium

Bus1, 2, 3, 9

Parkplatz

ParkplatzTiefgarage Atrium

Parkplätze: 840

Gebühren: Ja

Aufzug

Ja

Rollstuhlgerecht

Ja