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Hausbau und Immobilienerwerb

Denkmalpflege

Bei Fragen zum Thema Denkmalschutz bzw. zur Förderung der Pfelge von Denkmalen müssen Sich an die zuständige Stelle wenden.

Leistungsbeschreibung

Mit dem Europäischen Denkmalschutzjahr 1975 hat sich allgemein die Erkenntnis durchgesetzt, dass die Vergangenheit nur dann eine Zukunft haben kann, wenn die gebauten Zeugnisse erhalten werden. Die in der Geschichte gewachsenen Städte und Orte bedeuten für unser Leben und das der nachfolgenden Generationen die Möglichkeiten zu individueller Entfaltung, zur Identifikation. Sie sind ein Stück Heimat.

Die Bewahrung unseres kulturellen Erbes als Teil der Geschichte ist eine Aufgabe des Staates. Dies bedeutet auch, dass er in die Aufgaben des Denkmalschutzes gestaltend eingreift. Der Staat wird seiner Verantwortung durch den Schutz der Denkmale vor unangemessenen Veränderungen, die den historischen Aussagewert zerstören, gerecht. Er gewährt dem Denkmaleigentümer finanzielle Zuwendungen, und berät ihn über die fachgerechte Erhaltung.

Zuständig für den Denkmalschutz und damit Ansprechpartner für Anträge auf Veränderungen an Denkmalen ist in der Regel die untere Denkmalschutzbehörde. Sie finden diese bei der Verwaltung Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadt.

Die fachliche Beurteilung und Beratung sowie die Vergabe von Denkmalfördermitteln des Landes obliegt in Thüringen dem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie.

Zuständige Stellen

Stelle

Thüringisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie
Petersberg 12
99084 Erfurt

Telefon

0361 57341-4300

Fax

0361 57341-4390

E-Mail

post.erfurt@tlda.thueringen.de

WWW

Internetseite der Behörde

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG

Stelle

Stadtverwaltung Gera - 4900 Amt für Bauordnung und Denkmalschutz
Amthorstraße 11
07545 Gera

Der Fachdienst Bauvorhaben und Stadtentwicklung ist Ihr Partner beim Bauen. Dazu gehören die Dienstleistungsbereiche für Baugenehmigungen, Denkmalpflege und verbindliche Bauleitplanung. Wir sind die erste Adresse für Investitionen im privaten Bereich und aller baurechtlichen Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern sowie Ansprechpartner für Investoren mit Bauabsichten.

Untere Denkmalschutzbehörde

Untere Bauaufsichtsbehörde Bauaufsicht, Baurecht

Stadtplanung

Stadtsanierung

Fördermittelmanagmen

Telefon

0365 838-4901

Fax

0365 838-4905

E-Mail

bauvorhaben@gera.de

WWW

Amt für Bauordnung und Denkmalschutz

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 09:00 bis 17:00 Uhr

Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr

Öffentliche Verkehrsmittel

HaltestelleHauptbahnhof

StraßenbahnLinie 1

Parkplatz

ParkplatzParken in der Zabelstraße möglich

Gebühren: Ja

Aufzug

Nein

Rollstuhlgerecht

Nein

Ansprechpartner/innen

Mitarbeiter/in

Telefon: 0365 838-4960

E-Mail: Denkmalschutz@gera.de

Downloads

Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 13 i.V.m. § 14 ThürDSchG